E-Mail

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Die E-Mail, zu Deutsch: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“, bezeichnet eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht. Eindeutschungen wie „E-Brief“, „E-Post“ oder „Netzbrief“ sind weniger verbreitet. - E-Mail wird – noch vor dem World Wide Web – als wichtigster und meistgenutzter Dienst des Internets angesehen. Allerdings ist seit ca. 2002 über die Hälfte des weltweiten E-Mail-Aufkommens auf Spam zurückzuführen. - Wer mit E-Mails kommuniziert, sollte sich möglichst an einen - so genannten E-Mail Knigge orientieren. - - -


Artikel und Schreibweise

Standardsprachlich hat sich in Deutschland die feminine Form („die E-Mail“) des grammatikalischen Geschlechts weitgehend durchgesetzt, in der Schweiz hingegen das Neutrum
(„das E-Mail“), während in Österreich und in Teilen Südwestdeutschlands beide Formen verwendet werden.

Folgende Artikel sind möglich:

  • „das E-Mail“ (vom englischen Original „e-mail“
  • „die E-Mail“ (nach der deutschen Übersetzung „die elektronische Post“
  • „der E-Mail“ (nach der der deutschen Entlehnung „der elektronische Brief“

Gemäß Duden, Wahrig und dem amtlichen Regelwerk der deutschen Sprache ist „E-Mail“ die einzig richtige Schreibweise. Daneben sind jedoch auch die Schreibweisen Email und eMail verbreitet.

Die Schreibweise Email hat den Nachteil der Verwechslung mit dem Schmelzüberzug Email, wenn der jeweilige Zusammenhang nicht eindeutig ersichtlich ist. Demgegenüber besteht jedoch der Vorteil der einfachen Schreibweise.

Die Schreibweise eMail ist bekannt, aber die Analogie zu Begriffen wie U-Bahn oder E-Gitarre führt zu Bevorzugung von E-Mail

Geschichte

Vor dem Aufkommen von E-Mail wurden Nachrichten als Brief oder Telegramm, später als Fernschreiben und Teletex (die letzteren beiden waren immerhin schon digitale Übertragungsverfahren) sowie Telefax übermittelt. Ende der 1980er Jahre begann dann der Siegeszug der E-Mail – sie war eine der ersten Anwendungen, welche die Möglichkeiten des Arpanets nutzte. Die Einführung von E-Mail wurde nicht gezielt geplant, sondern eroberte das Netzwerk wegen des Benutzerverhaltens. Dies überraschte die Arpanet-Initiatoren, denn noch 1967 hatte Lawrence Roberts, der spätere Leiter von IPTO, gesagt, die Möglichkeit des Austausches von Botschaften unter den Netzwerkteilnehmern sei „kein wichtiger Beweggrund, um ein Netzwerk von wissenschaftlichen Rechnern aufzubauen“. Bereits 1971 überstieg das Gesamtvolumen des elektronischen Mailverkehrs das Datenvolumen, das über Telnet und FTP abgewickelt wurde.

Als Erfinder der elektronischen Post gilt der Computertechniker Ray Tomlinson. Erste Tests erfolgten 1971, und gegen Ende (November oder Dezember) 1971 hatten die von ihm entwickelten Programme (SNDMSG/READMAIL) Premiere. Der damals beim privaten Forschungsunternehmen BBN (Bolt, Beranek and Newman) in Cambridge, Massachusetts, mit dem Aufbau des ARPANET beschäftigte Erfinder kann aber nach eigenen Angaben nicht mehr genau sagen, was der Inhalt der ersten Botschaft war. Die erste Buchstabenreihe einer amerikanischen Computertastatur „QWERTYUIOP“ sei aber sehr wahrscheinlich.

Parallel zum Internet entwickelten sich zu Beginn der 1980er Jahre in den meisten Netzwerken Systeme, mit denen sich Nachrichten übertragen ließen. Dazu gehörten unter anderem Mailbox-Systeme, X.25, Novell und BTX. Diese Systeme wurden Mitte der 1990er durch die Verbreitung des Internet stark verdrängt. In Deutschland wurde am 2. August 1984 die erste Internet-E-Mail empfangen: Werner Zorn von der Universität Karlsruhe (TH) empfing unter seiner Adresse „zorn@germany“ eine Grußbotschaft der US-amerikanischen Plattform CSNET zur elektronischen Kommunikation von Wissenschaftlern. „Willkommen bei CSNET.“ Erste nach Deutschland gesendete Internet-E-Mail.

Heute werden E-Mails vorwiegend per SMTP über das Internet und in lokalen Netzen übertragen, lediglich X.400, ein offener, weltweiter Standard, wird daneben noch ernsthaft benutzt.

Die erste große E-Mail-Diskussionsgruppe, die im Arpanet entstand, war eine Mailingliste namens „SF-LOVERS“, in der sich eine Reihe von DARPA-Forschern an öffentlichen Diskussionen über Science Fiction beteiligte (Rheingold, 1994). SF-LOVERS tauchte in den späten 1970er Jahren im Arpanet auf. Zunächst wurde versucht, dagegen einzuschreiten, weil derartige Aktivitäten selbst bei liberalster Auslegung mit Forschung wenig zu tun hatten. Für einige Monate wurde die Liste deshalb gesperrt. Schließlich wurden die Verantwortlichen der DARPA aber mit dem Argument überzeugt, dass SF-LOVERS ein wichtiges Pilotprojekt zur Erforschung der Verwaltung und des Betriebs großer Mailinglisten war (Hauben, 1993). Die Systemingenieure mussten das System wiederholt umbauen, damit es das explosionsartig ansteigende Nachrichtenaufkommen bewältigen konnte

Technische Details

Aufbau einer E-Mail

Das Format einer E-Mail wird durch den RFC 2822 festgelegt. Danach bestehen E-Mails nur aus Textzeichen (7-Bit-ASCII-Zeichen). E-Mails sind intern in zwei Teile geteilt: Den Header mit Kopfzeilen und den Body mit dem eigentlichen Inhalt der Nachricht.

Header – der Kopf der E-Mail

Hauptartikel: Header (E-Mail) Die Header genannten Kopfzeilen einer E-Mail geben Auskunft über den Weg, den eine E-Mail genommen hat, und bieten Hinweise auf Absender, Empfänger, Datum der Erstellung und Stationen der Übermittlung

Vor- und Nachteile

Das E-Mail-System besitzt einige Vor- und Nachteile, die im Folgenden aufgeführt sind:

Body - der Inhalt der E-Mail

Der Body einer E-Mail ist durch eine Leerzeile vom Header getrennt und enthält die zu übertragenden Informationen in einem oder mehreren Teilen. Eine E-Mail darf nur Zeichen des 7-Bit-ASCII-Zeichensatzes enthalten. Sollen andere Zeichen, wie zum Beispiel deutsche Umlaute, oder Daten, wie zum Beispiel Bilder, übertragen werden, müssen diese zuvor passend kodiert werden. Aktuelle E-Mail-Programme kodieren Text und Dateianhänge (vergleiche unten) bei Bedarf automatisch. Die Nachricht kann aus einem Klartext, einem formatierten Text (beispielsweise HTML) und/oder Binärdaten (beispielsweise einem Bild oder Fax) bestehen. Es können auch mehrere Formate als Alternativen gesendet werden oder weitere beliebige Dateien angehängt werden (siehe dazu weiter unten).


HTML

HTML-Mails werden teils ungewollt und unbewusst durch die Voreinstellung des E-Mail-Programms, insbesondere von Microsoft-Programmen, versandt, teils bewusst, um Schriftauszeichnungen verwenden zu können, etwa in E-Mail-Newslettern.

Obwohl das HTML-Format standardisiert ist, war es ursprünglich nicht für den Einsatz in E-Mails gedacht. Das führte unter anderem dazu, dass es in der Vergangenheit viele, auch konzeptuelle, Sicherheitslücken in den HTML-Rendering-Engines von E-Mail-Programmen gab, die einerseits zur Verbreitung von E-Mail-Würmern beigetragen haben und andererseits ungewollte Informationen über den Empfänger preisgegeben haben (Zählpixel). Diese Situation hat sich seitdem verbessert und bekannte Probleme, wie die standardmäßige Ausführung aktiver Inhalte (beispielsweise JavaScript) oder das automatische Nachladen externer Bilder, wurden durch andere Voreinstellungen entschärft. Die oft inkonsistente Deaktivierung potentiell gefährlicher HTML-Features in verschiedenen E-Mail-Programmen hat allerdings auch den Effekt, dass optische Effekte oder Formatierungen oft nicht so dargestellt werden, wie dies vom Absender gedacht war.

HTML-Mails stehen im Ruf, unsicherer als reine Text-Mails zu sein. Da die Vergangenheit gezeigt hat, dass das Rendering von HTML-Mails anfälliger für Sicherheitslücken ist als die Anzeige von Klartext, empfehlen auch heute noch viele EDV-Ratgeber und Softwarehersteller die HTML-Anzeige von E-Mails zumindest im Vorschaufenster des E-Mail-Programms zu deaktivieren, wenn nicht gar ganz auszuschließen.

Signatur - die Unterschrift unter der E-Mail

Eine Unterschrift ist optional, sie ist gegebenenfalls Teil des Bodys. Die am häufigsten zu findende Unterschrift ist die sogenannte Signature, sie gibt nähere Erläuterung zum Absender, zum Beispiel dessen Klarnamen, Arbeitsstelle, persönliche Vorlieben und ähnliches. Sofern diese Unterschrift den Absender angibt, stellt sie eine elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dar. Neben oder alternativ zu dieser „einfachen“ elektronischen Signatur kann eine E-Mail auch eine digitale Signatur enthalten, die Fälschungen oder Verfälschungen der E-Mail erkennbar macht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine digitale Signatur rechtlich eine qualifizierte elektronische Signatur darstellen, und dann eine zur manuellen Unterschrift eines Briefes gleichwertige Rechtskraft besitzt. Siehe dazu auch Abschnitt Beweiskraft.

Siehe auch De-Mail

Größe

Die Größe von E-Mails ist prinzipiell nicht begrenzt. In der Realität zeigen sich allerdings Grenzen durch technische oder administrative Beschränkungen der Systeme, welche die E-Mail übertragen oder empfangen. Provider, Mailboxen und beteiligte Mailserver können die Größe einer E-Mail begrenzen. In solchen Fällen sollte der begrenzende Mailserver dem Absender eine Bounce Message (Fehlermeldung) senden.

Generell wird eine (deutschsprachige) E-Mail durch den verwendeten 7-Bit-ASCII-Zeichensatz (s. o. bei Body) etwas größer als der Ursprungstext, da jedes 8-Bit-Sonderzeichen durch mehrere 7-Bit-Zeichen ersetzt wird. Dateianhänge werden Base64-kodiert, was ihre Größe etwa um 1/3 gegenüber ihrer binären Originaldatei erh

Elemente einer E-Mail

Die E-Mail-Adresse

Dateianhänge

Ein Dateianhang ist eine Datei, welche im Body einer E-Mail verschickt wird. Dies wird durch das MIME-Protokoll ermöglicht, welches die Unterteilung des Bodys und die Kodierung der Datei regelt. Dateianhänge können Computerviren beinhalten, daher sollte sorgsam mit ihnen umgegangen werden. Die Größe eines Attachments ist zwar prinzipiell nicht begrenzt, wird aber in der Realität durch Größenbeschränkungen für die gesamte E-Mail sowie für das Postfach des Empfängers limitiert.

Versand

Verwendete Protokolle

Überwachung

Benutzerschnittstelle

E-Mail-Archive

E-Mails werden normalerweise nicht jede einzeln als eigene Datei gespeichert, sondern in entsprechenden Archiv-Dateien gesammelt (beispielsweise im mbox-Format). Für einzelne E-Mails gibt es unter anderem die Dateiendung .eml.

Vor- und Nachteile

Das E-Mail-System besitzt einige Vor- und Nachteile, die im Folgenden aufgeführt sind:

Authentizität und Schutz des Inhalts

Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter Verschlüsselung von E-Mails

Veröffentlichung von E-Mails im Netz

Allgemein

Urteil des Landgerichts Köln 2006

Das Landgericht Köln hat im Leitsatz des Urteils zum Aktenzeichen 28 O 178/06[7] entschieden:

  1. Ob das ungefragte Veröffentlichen von E-Mails rechtmäßig ist, ist grundsätzlich im Rahmen einer umfassenden Interessensgüterabwägung zu bestimmen.
  2. Wird eine geschäftliche E-Mail, die nur für einen bestimmten Empfängerkreis bestimmt ist, ungefragt veröffentlicht, stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mail-Versenders dar. Dies gilt umso mehr, wenn die veröffentlichende Person die besagte E-Mail auf unlautere Weise erlangt hat.

Die Veröffentlichung einer fremden E-Mail an einen Dritten auf einer Internetseite kann ausweislich dieses Urteils einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des
Absenders in Gestalt der Geheimsphäre darstellen. Insofern ist die Widerrechtlichkeit jedoch nicht indiziert, sondern im Einzelfall positiv festzustellen, wofür eine umfassende
Güter- und Interessenabwägung erforderlich ist. Gegenüber stehen sich der Zweck der Veröffentlichung und der von der veröffentlichenden Partei angestrebte Zweck sowie die Form,
die Art und das Ausmaß des Eingriffs. Ein Verstoß löst eine Pflicht zur Leistung von Schadensersatz aus.

Dabei stellt das Landesgericht die E-Mail einem verschlossenen Brief gleich.

Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, in dem E-Mails veröffentlicht worden sind, die zum einen an einen Dritten gerichtet waren und die zum anderen von der veröffentlichenden Partei
auf unlautere Weise erlangt worden sind. Auf den Fall einer Veröffentlichung von E-Mails, die an den Betroffenen selbst gerichtet sind, ist die Argumentation des Urteils nicht anwendbar.

Beweiskraft

E-Mails haben wenig Beweiskraft, da der Sender bei den herkömmlichen Protokollen und Log-Mechanismen keine Möglichkeit hat, zu beweisen, wann er was an wen versendet hat und ob der Empfänger die E-Mail erhalten hat oder ob sie tatsächlich abgesendet wurde.

Durch eine digitale Signatur und vor allem durch eine qualifizierte elektronische Signatur können allerdings im Rechtsverkehr (Zivilrecht, Verwaltungsrecht) Verbindlichkeiten geschaffen werden, die auch vor Gericht Bestand haben. Umgangssprachlich wird dann von einer „digitalen Unterschrift“ gesprochen. Das verbindliche Setzen eines Zeitstempels wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anerkannt. Näheres wird im Signaturgesetz geregelt. Den Empfang der Nachricht kann eine Signatur allerdings nicht beweisen, hierzu ist beispielsweise eine – idealerweise ebenfalls signierte – Antwort notwendig. Einige Dienstleister, wie zum Beispiel der elektronische Notariatsservice eWitness, bieten Lösungen an, die Signatur, Verschlüsselung und Antwort automatisieren („E-Mail-Einschreiben“).

In der juristischen Fachliteratur wird die Auffassung vertreten, dass eine E-Mail bereits mit dem Eingang auf dem Server des Empfänger-Providers als zugestellt gilt. Das Eintreffen einer E-Mail in dem persönlichen Account des Empfängers ist nicht unbedingt notwendig, um den Status des Zugestelltseins zu erreichen. Übermittlungsfehler bei der Übersendung einer E-Mail von Empfänger-Provider an den individuellen E-Mail-Account des Empfängers könnten vom Empfänger nicht geltend gemacht werden, um die Rechtsfolgen einer E-Mail in Frage zu stellen.

Laufzeit

Absenderauthentifizierung

Dokumentation

Anders als beim Telefonat erhalten Absender und Empfänger von E-Mails automatisch eine schriftliche Dokumentation über den kommunizierten Inhalt. Diese kann im benutzten E-Mail-Programm oder in einem Archivsystem aufbewahrt und später zur Rekapitulation heran gezogen werden.

Qualität der Kommunikationsinhalte

Gegenüber den spontanen Aussagen während eines Telefongespräches bietet die schriftliche Formulierung die Chance, die zu übermittelnden Inhalte besser zu durchdenken und zu strukturieren. Ebenso verringert sich die Gefahr einer unbedachten und im Nachhinein bereuten Aussage

Ortsunabhängigkeit

Kommerzielle Nutzung

  • Seit 1. Januar 2007 ist in Österreich das Unternehmensgesetzbuch in Kraft. Darin wird für Unternehmer eine Impressumspflicht für E-Mails vorgeschrieben.
  • In Deutschland gelten durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10. November 2006
    seit dem 1. Januar 2007 für E-Mails, Faxe, Postkarten und andere Schreiben, die Geschäftsbriefe ersetzen, neue Formvorschriften. Diese Regelungen gelten ebenfalls für alle gewerblichen E-Mails wie Angebote, Bestellungen, Kündigungen und Newsletter. Die E-Mail muss demzufolge die gleichen Angaben wie in klassischer Briefform versandte Nachrichten, also beispielsweise den vollständigen Firmennamen mit Rechtsform, den Ort der Handelsregisterniederlassung, das zuständige Registergericht sowie die Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder und gegebenenfalls den Aufsichtsratsvorsitzenden, enthalten. Verstöße können mit Geldstrafen geahndet oder durch Wettbewerber abgemahnt werden.

Literatur

Weblinks