EU-Ministerkonferenzen zur digitalen Integration

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EU-Ministerkonferenzen zur digitalen Integration



Einleitung: Durch eine engere Verflechtung wirtschaftlicher Belange der Länder untereinander (Globalisierung) und durch neue Informations- und Kommunikationstechnologien (technologische Entwicklung) sahen sich im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts die Industriestaaten Europas vor die Frage gestellt, wie sie ihre Wirtschaft zu modernisieren hatten, um mit außereuropäischen Ländern wettbewerbsfähig zu bleiben. Verstärkt versuchte in den letzten Jahren die Europäische Union als Interessengemeinschaft ihrer Mitgliedstaaten durch eine Reihe von Maßnahmen auf den Gebieten von Forschung und Innovation, Bildung und Ausbildung, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit in den einzelnen Ländern zu steigern.

Strategien zu einer Neugestaltung Europas wurden von der Europäischen Union, neben anderen, auf den folgenden Konferenzen entwickelt:

A. EU-Ministerkonferenz in Riga, 11.-13. Juni 2006,
B. EU-Ministerkonferenz in Wien, 30. Nov.-2.Dez. 2008.


Ministerkonferenz der Europäischen Union (EU) in Riga ( 11.-13.6.2006) "IKT für eine integrative Gesellschaft"

Die Ministerkonferenz der EU-Staaten in Riga stellte fest, dass die digitale Integration der Europäer noch nicht ausreichend ist.

Internetnutzung

Die Internetnutzung der in der EU lebenden Menschen im Jahr 2005:

57% der EU-Bevölkerung nutzen das Internet nicht.

Von dem Teil der Bevölkerung, der das Internet nutzt, sind:

10% älter als 65 Jahre,
68% sind 16-24 Jahre;
24% der EU-Bevölkerung haben ein geringes Bildungsniveau,
73% ein höheres Bildungsniveau;
32% der EU-Bevölkerung sind beschäftigungslos gegenüber
54% der berufstätigen EU-Bevölkerung.

Einschränkende Merkmale der Internetnutzung

Als Ziel wurde auf der EU-Konferenz in Riga vermerkt, in dem Zeitraum von 2005-2010 die Nutzung des Internet von Menschen, die einschränkenden Merkmalen unterliegen, um die Rate von 50% an die durchschnittliche Nutzung des Internet der EU-Bevölkerung anzugleichen. Neben regionaler Unzugänglichkeit, Beschäftigungslosigkeit, geringem Bildungsniveau zählen Alter und Behinderungen von Menschen zu den einschränkenden Merkmalen.

Für einen leichteren Zugang und einer besseren Nutzung des Internet wurden folgende Schritte vorgeschlagen:

Verringerung geografischer Unterschiede

Durch den Ausbau von IKT vor allem in ländlichen Gebieten sollten bis zum Jahr 2010 mindestens 90% der EU-Bevölkerung mit Breitbandanschlüssen versorgt werden.

Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer Menschen

Die Bedürfnisse älterer Menschen, Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu finden, gehörten zu den Prioritäten der politischen Zielsetzung der EU-Ministerkonferenz in Riga. Mehr Lebensqualität für Ältere zu gewinnen wurde als Ziel angestrebt durch:
„Verbesserte aktive Teilnahme an Gesellschaft und Wirtschaftsleben, bessere Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung durch IKT-gestützten Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie zu entsprechenden Inhalten, zur vereinfachten Interaktion mit öffentlichen und privaten Stellen und zur Förderung von Unterhaltung und gesellschaftlichen Kontakten.“
Um diese Ziele zu erreichen, sind verstärkt entsprechende Bildungsangebote für ältere TeilnehmerInnen zur Erweiterung ihrer IKT-Fähigkeiten anzubieten. Ebenso ist im Rahmen der Zugänglichkeit von IKT-gestützten Diensten besonders der Ausbau sozialer Dienste, der Gesundheitsversorgung und der Pflegeeinrichtungen zu intensivieren.

Elektronische Zugänglichkeit (eAccessibility) in Europa

In Riga vorgeschlagen wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten zur Untersuchung des Bedarfs gemeinsamer eZugänglichkeitsstandards in Europa. Die Zugänglichkeit aller öffentlichen Websites sollte bis zum Jahr 2010 erreicht werden. Die Grundsätze des barrierefreien Zugangs für Menschen mit Behinderungen sind in die Festlegung gemeinsamer Standards und Leitlinien vollständig zu integrieren. Ziel der Aufnahme der eZugänglichkeitsbestimmungen in die EU-Gesetzgebung ist die Nutzung von IKT-Produkten und –Dienstleistungen für Anwender zu erleichtern.

Digitale Fertigkeiten

Für Aktionen zur Überwindung des digitalen Analphabetismus wie der Erweiterung der digitalen Kenntnisse sind die bestehenden Bildungssysteme ebenso anzusprechen wie der privatwirtschaftliche Sektor. Förderungsmaßnahmen zur Aktualisierung von IKT-Kompetenzen sollen in erster Linie den von Arbeitslosigkeit betroffenen Gruppen ermöglichen, ihre Arbeitschancen zu vergrößern. Für ein erreichtes Niveau an digitalen Fertigkeiten durch Qualifizierungsmaßnahmen in der Wirtschaft oder im wissenschaftlichen Bereich ist ein Nachweis anzustreben, der grenzüberschreitende Anerkennung findet. Unterschiede zwischen den wegen ihrer mangelnden digitalen Kenntnisse von Ausgrenzung bedrohten Gruppen und dem Durchschnitt der EU-Bevölkerung sollten auch hier bis zum Jahr 2010 um die Hälfte verringert werden.

eIntegration

Um die bestehende digitale Kluft in den EU-Ländern zu überwinden und die Chancengleichheit des Zugangs zum Internet allen Menschen zu geben, müssen die Regierungen der Länder, die Industrie, private Interessengruppen dafür Sorge tragen, eine elektronische Integration für alle zu erreichen. eIntegration heißt auch, durch den Einsatz von IKT zur sozialen Integration der EU-Bevölkerung beizutragen, Pluralismus und kulturelle Vielfalt in Europa auf digitalem Wege zu fördern. Ziel der EU-Ministerkonferenz in Riga: Für das Jahr 2008 eine europäische Initiative zur eIntegration vorzulegen.

IKT für eine integrative Gesellschaft - EU-Konferenz in Riga 2006