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Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08

Siehe auch:

WLAN-Betreiber müssen ihr Netz schützen Wer ein Funknetz betreibt, muss es gegen Missbrauch absichern. Nach einem Urteil des BGH haften Anschlussinhaber aber nur beschränkt.

http://www.focus.de/digital/computer/bundesgerichtshof-wlan-betreiber-muessen-ihr-netz-schuetzen_aid_507474.html