Siehe Digitale Saltung in der EU

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Auf einer Tagung des Europäischen Rates in Lissabon im Jahr 2000 wurde für alle Bürger der EU gefordert, Kenntnisse und Zugangsmöglichkeiten vermittelt zu bekommen, die für die Teilhabe an dieser neuen Informationsgesellschaft notwendig sind. Die Vermittlung digitaler Kompetenzen hieß zunächst Entwicklung einer aktiven Beschäftigungspolitik. Die Qualifikation der Beschäftigten sollte an die digitalen Anforderungen angepasst werden, wodurch mehr und bessere Arbeitsplätze und mithin mehr Wohlstand in Europa geschaffen werden sollte.
Obwohl alle Bürger der EU zur Teilnahme an der Informationsgesellschaft durch die Vermittlung digitaler Fähigkeiten angesprochen wurden, war Förderung zunächst mehr für die im Berufsleben stehende und dort hinein wachsende Generation gedacht, weniger für die ältere Generation, die teilweise schon aus dem Berufsleben ausgeschieden war. Nachdem ein Großteil der jüngeren und berufstätigen Bevölkerung der EU-Mitgliedstaaten mit Internetanschlüssen ausgestattet war, richtete sich der Blick der EU verstärkt auf die Bevölkerungskreise, die bislang nicht oder nur im geringen Maße mit den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Berührung gekommen waren.
Auf der EU-Ministerkonferenz in Riga im Jahr 2006 wurden Maßnahmen der Vermittlung digitaler Fertigkeiten mit Priorität für bestimmte Zielgruppen gefordert. Zu den genannten Bevölkerungsschichten zählten Menschen mit Behinderungen, Menschen mit geringem Einkommen, niedrigem Bildungsniveau und ältere Menschen. Der Wunsch der EU, alle Menschen seiner Mitgliedstaaten an der Informationsgesellschaft teilhaben zu lassen, gab damit auch älteren Menschen die Möglichkeit, über den Erwerb digitaler Fähigkeiten und durch einen Zugang zum Internet gleichberechtigt mit der jüngeren Generation am sozialen Leben teilzunehmen.

Siehe EU-Ministerkonferenzen zur digitalen Integration

Digitale Integration (e-Inclusion).

Die englische Bezeichnung "e-Inclusion" entspricht in den Unterlagen der Europäischen Gemeinschaft (EU) der deutschen Form der Wiedergabe von "Digitale Integration" oder "e-Integration", wobei das "e" für elektronisch steht. Als Terminus wird auch "einschließende Gesellschaft" verwendet. Die Schreibweise variiert im Englischen wie im Deutschen zwischen "e-Inclusion", "eInclusion" und "e-Integration" und "eIntegration". Die jüngere Berichterstattung bevorzugt "e-Inclusion" bzw. "digitale Integration".

Digitale Integration heißt

  • Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben mittels digitaler Fähigkeiten und der Möglichkeit des Zugangs zu den Informations- und Kommunikationstechnologien;
  • Verminderung der digitalen Kluft zwischen reichen und ärmeren EU-Regionen;
  • Verminderung der digitalen Kluft zwischen den an die neuen Technologien angeschlossenen und den benachteiligten, nicht angeschlossenen Bevölkerungsschichten;
  • Verminderung der digitalen Kluft zwischen den kulturell bevorzugten städtischen und den benachteiligten ländlichen Gebieten;
  • Auch wesentliche Verbesserungen in den letzten Jahren in Hinblick auf den Zugang zum Internet;
  • Weiterhin bestehende Unterschiede der digitalen Kompetenzen, wodurch die Gefahr sozialer Ungleichheit und Marginalisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen bestehen bleibt.

Die Informationsgesellschaft (information society).

  • wird meist synonym mit den Informations- und Kommunikationstechnologien verwendet;
  • steht für eine zunehmend wissensorientierte Wirtschaft und Gesellschaft, die ihr neues Wissen an verschiedene Fachgebiete vermittelt und praktische Hilfestellung für Bereiche des täglichen Lebens gibt (z.B. neue Wege zu Dienstleistungen von Behörden und Gesundheit);
  • gibt den Beteiligten an der Informationsgesellschaft die Möglichkeit, Ansichten und Meinungen, wie Kommentare zu Ereignissen oder zu Produkten, zu äußern (Web2.0);
  • verändert den Zugang zu Beruf und Arbeitswelt (Arbeitsplatz zuhause, virtuelles Unterrichten eines Lernstoffes);
  • schafft Wege, gesundheitliche, soziale und regionale Benachteiligungen zu überwinden (barrierefreier Zugang zum Internet und zu einzelnen Webseiten);
  • bietet besonders älteren Menschen die Möglichkeit, durch Aufnahme und Pflege sozialer Kontakte Isolation zu überwinden (E-Mail);
  • bietet älteren Menschen einen Weg, durch eine assistierende Technologie ein Umgebung unterstütztes Leben in der eigenen Wohnung zu führen;

Quelle: http://europa.eu/scadplus/glossary/information_society_de.htm


Preis für "Gutes Altern".

Am Ende der EU-Ministerkonferenz in Wien im Dezember 2008 EU-Ministerkonferenzen zur digitalen Integration und als Abschluss der die Konferenz begleitenden Kampagne „Be Part of it!“ wurden erstmals Preise für Projekte vergeben, die durch gute Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) die digitale und soziale Integration gefördert haben. Die Preise wurden in folgenden Kategorien vergeben:

  • Gutes Altern,
  • Geografische Integration,
  • Digitale Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • Kulturelle Verschiedenheit,
  • Im Abseits stehende junge Menschen,
  • Barrierefreier Zugang zum Internet,
  • Digitale Integration im Öffentlichen Dienst.

Der Preis in der Kategorie "Gutes Altern" erhielt das englische Projekt des "London Borough of Newham".

Die Gemeinde Newham, ein Distrikt von rund 200 000 Einwohnern im Großraum London, nimmt an einem auf 2 Jahre angelegten Forschungsprojekt des Gesundheitsministeriums teil, welches untersucht, inwieweit die Technologie Menschen helfen kann, ihre gesundheitlichen und allgemeinen Lebensbedingungen so zu gestalten, dass sie ihre Selbständigkeit behalten und zuhause leben können. Das Projekt ist insbesondere für ältere Menschen, die eigenständig in ihrer Wohnung leben, und für Menschen mit langfristigen Gesundheitsproblemen, wie z.B. Diabetes oder Herzinsuffizienz, gedacht.

Zweitausend Menschen konnten ihre Wohnung so einrichten lassen, dass eine elektronische Überwachung ihrer Gesundheit (Telehealth) und ihres Bedarfs an Hilfe (Telecare) ermöglicht wurde. Verbunden mit dem elektronischen Überwachungssystem sind Sozialstationen in Newham als Ansprechpartner für Notrufe bei Unfällen und Gefahren (Stürze, Feuerausbruch in der Wohnung u.a.). Eine Kombination von Alarmanlagen, Sensoren und weiterer technischer Ausstattung sorgt in einem Notfall für die Auslösung des Alarms, z.B. kann ein Sensor, an dem Bett des Besitzers angebracht, mitteilen, ob dieser in der Nacht das Bett verlässt. Fällt die Person dabei hin, wird ein Alarm ausgelöst, der in der Überwachungsstation entsprechende Hilfsmaßnahmen in Gang setzen kann.

Die elektronische Gesundheitsüberwachung (Telehealth) hilft Menschen mit den dauerhaften Einschränkungen ihrer Gesundheit umzugehen. Wichtige Merkmale des gesundheitlichen Befindens, wie Gewicht oder Blutdruck, werden automatisch mit einem Apparat gemessen, der diese Messungen in ein dafür erstelltes TV-Programm einstellt. So können Patienten den Verlauf der Aufzeichnungen ihrer Werte auf dem Fernsehschirm per Fernbedienung anschauen. Auf dieselbe Weise können auch die Mitarbeiter von Gesundheitsdiensten in Newham Vorsorge treffen, sollten die gemessenen Werte eines Patienten sich nicht mehr im Normbereich befinden, den gesundheitlichen Zustand wieder zu verbessern. Die Skala der Maßnahmen reicht von unterstützenden Fragebögen und Videos zur besseren Handhabung der gesundheitlichen Belange bis zu Ratschlägen zur Einnahme von Medikamenten, zu Diäthinweisen und Vorschlägen für die allgemeine Lebensführung des Patienten. Die elektronische Gesundheitsüberwachung stellt keinen Notdienst dar, im Gegenteil, indem der Patient Gelegenheit erhält mit seinen gesundheitlichen Problemen umzugehen, sollen die Notfälle vermieden werden.

Quelle: http://www.newhampct.nhs.uk/services/telecare/


Bestrebungen, Maßnahmen, Ziele der Europäischen Union für einen barrierefreien Zugang (e-accessibility) zur Informationsgesellschaft.

Einleitung:

Ziel der Europäischen Union ist es, damit auch wirklich alle Menschen, die den Wunsch dazu haben, von den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) Gebrauch machen können, existierende Hindernisse (Barrieren) zu der uneingeschränkten Nutzung von IKT gestützten Produkten und Dienstleistungen abzubauen. Zu IKT gestützten Produkten zählen
Computer, Telefone, Fernseher;

Zu IKT gestützten Dienstleistungen zählen
Behördendienste, Online-Einkauf, Call-Center;

Selbstbedienungsterminals wie
Geld- und Fahrkartenautomaten gehören gleichfalls hierzu.

Vorrangig zu der angestrebten Barrierefreiheit der genannten Angebote ist die Barrierefreiheit des Web (web accessibility) zu nennen. Besonders für behinderte und ältere Menschen erleichtert, zum Beispiel, der barrierefreier Zugang zu den Webseiten von Gesundheits- und Behördendiensten eine eigenständige und unabhängige Lebensweise.

Barrierefreiheit in der Europäischen Union.

Obwohl im Bereich der Politik das Thema Barrierefreiheit zunehmend Beachtung findet, sind die erzielten Fortschritte in der Europäischen Union noch unzureichend. Barrieren technischer Art sind

  • Webseiten, die z.B. von Sehbehinderten nicht verwendet werden können;
  • ungenügend vorhandene Text-Relaisdienste, die Gehörlose und Sprechbehinderte benötigen;
  • fehlende Texttelfone, um auf diesem Weg Notdienste zu erreichen.

In den meisten Mitgliedstaaten der EU fehlen:

  • Hörfunksender mit Audiobeschreibung;
  • Fernsehprogramme mit Untertiteln und
  • Fernsehsendungen mit Gebärdensprache.
  • Geldautomaten mit Sprachausgabe sind bislang kaum vorhanden.

Barrieren rechtlicher Art sind

  • fehlende europäische Normen für die problemlose Verwendung von unterschiedlichen Produkten und Systemen;
  • unklare Prioritäten, geringe gesetzgeberische und finanzielle Unterstützung;
  • mangelnde Übereinstimmung zu dem Anwendungsbereich der Barrierefreiheit;
  • fehlende Mittel der Durchsetzung der geplanten europäischen Normen zur Barrierefreiheit im geltenden Recht.

Bei öffentlichen Konsultationen zeigte sich, dass Anwenderorganisationen am meisten an verbindlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit interessiert waren, während Industrie und Behörden sich zurückhaltend äußerten.
Die Europäische Kommission hält deshalb die Zeit für einen Legislativvorschlag noch nicht für gekommen.

Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit.

Eine von mehreren Maßnahmen der Europäischen Union ist die Bildung einer Ad-hoc-Gruppe zur Barrierefreiheit Anfang 2009 mit Vertretern älterer und behinderter Benutzer, Vertretern von Verbraucherverbänden, IKT- und Hilfsgeräteherstellern, Vertretern aus dem Bereich der Wissenschaft und der zuständigen Behörden.
Die gesetzten Prioritäten sind

  • barrierefreies Web, entsprechend eines gemeinsamen Konzeptes;
  • barrierefreier Zugang zum Digitalfernsehen und elektronischer Kommunikation (einschließlich der Erreichbarkeit der einheitlichen europäischen Notrufnummer);
  • Selbstbedienungsterminals;
  • Bankdienstleistungen.

Eine Anmerkung zu der europäischen Notrufnummer:
Im Jahr 2009 wird ein Pilotprojekt zu „umfassenden Kommunikationssystemen“ von der Europäischen Kommission finanziert werden, welches hör- und sprechbehinderten Menschen die europäische Notrufnummer 112 zugänglich machen soll.

Nach dem Willen der EU soll das Thema der Barrierefreiheit weiterhin in der Forschungs- und Innovationspolitik Priorität haben. Bereits im Jahr 2008 wurden 13 neue Projekte zu Arbeiten über Barrierefreiheit und zu den IKT für die Förderung einer selbständigen Lebensführung älterer Menschen mit Mitteln des EU-Forschungsprogramms in Höhe von € 43 Millionen ausgestattet.

Mit ihrem Arbeitsprogramm für Normung setzt die EU ihre Anstrengungen zur Vereinheitlichung der Regeln für Barrierefreiheit fort. Hierzu ist im Jahr 2009 geplant, durch die einzelnen europäischen Normenorganisationen Lösungen für europäische Normen zur Barrierefreiheit ausarbeiten zu lassen. Dabei sollen gemeinsame Anforderungen für Textgröße, Bildschirmkontrast und Tastaturgröße berücksichtigt werden.

Barrierefreiheit im bereits geltenden EU-Recht.

Ohne neue gesetzliche Regelungen für die Verbreitung von Barrierefreiheit besteht für die Europäische Union die Möglichkeit, durch bereits bestehende Rechtsvorschriften die Förderung der Barrierefreiheit wahrzunehmen. Zum Beispiel können/kann

  • in Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge die Anforderungen der Barrierefreiheit bereits in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt werden;
  • die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen mit Zertifizierungsregeln versehen werden, damit Verbrauchern ein verläßliches Mittel in die Hand gegeben wird, die Eignung von Produkten und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit zu erkennen.
  • Bestimmungen für Funk- und Telekommunikationsgeräte um die Thematik der Barrierefreiheit zu erweitern.

Alle Mitgliedstaaten sind aufgerufen, Möglichkeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit innerhalb des geltenden EU-Rechts wahrzunehmen.
Die Europäische Kommission will sich darum bemühen, bei der Überprüfung des geltenden EU-Rechts geeignete Bestimmungen über Barrierefreiheit einzufügen.

Barrierefreiheit im Web.

Besonders Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen ermöglicht ein barrierefreies Web den Austausch mit anderen Menschen, die selbständige Inanspruchnahme von online-Informationen und interaktiven Diensten. Obwohl die Bedeutung der barrierefreien Zugänglichkeit des Web zunehmend in der Politik wahrgenommen wird, ergaben Untersuchungen der letzten Jahre auf nationaler wie europäischer Ebene (MeAC), dass die Mehrzahl der öffentlichen und der privaten Webseiten nicht den Grundanforderungen der international anerkannten Zugangsleitlinien entspricht. Die „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) wurden in ihrer Version 1 auf internationaler Ebene vom „World Wide Web Consortium“ (W3C) bereits im Jahr 1999 angenommen. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten der EU blieb jedoch fragmentarisch. Seit Ende des Jahres 2008 liegt eine Neufassung der Leitlinien (WCAG 2.0) vor.
Von der Europäischen Union wurde auf der Ministerkonferenz in Riga über "IKT für eine integrative Informationsgesellschaft" im Jahr 2006 die barrierefreie Zugänglichkeit öffentlicher Webseiten bis zum Jahr 2010 gefordert.
Siehe EU-Ministerkonferenzen zur digitalen Integration

Vorteile der Barrierefreiheit im Web.

Nicht nur für behinderte Nutzer, nicht nur für ältere Menschen, sondern für Nutzer ganz allgemein, ebenso wie für Website-Betreiber stellen barrierefrei gestaltete Webseiten einen Vorteil dar. Ein Fallbeispiel aus dem am Ende des Beitrags zitierten EU-Papier sieht folgendermaßen aus:
Ein britischer Finanzdienstleister stellte folgende Verbesserungen fest, nachdem er seine Website barrierefrei zugänglich gemacht hatte:

  • Die Kunden fanden die gesuchten Informationen schneller und verweilten länger auf der Website;
  • Neue Kunden nutzten die Dienste und steigerten dadurch den Online-Umsatz;
  • Die Pflege der Website war einfacher, schneller und billiger;
  • Die Website wurde von den Suchmaschinen erheblich höher eingestuft;
  • Kompabilitätsprobleme verschwanden und der Zugang mit mobilen Geräten verbesserte sich;
  • Die Investition machte sich in weniger als 12 Monaten vollständig bezahlt.
Weitere Maßnahmen.

Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass

  • die Zugänglichkeit öffentlicher Webseiten, in Anlehnung an die neuen Leitlinien von WCAG 2.0, ausgebaut und bis zum Jahr 2010 100%ig barrierefrei gestaltet wird;
  • Websitebetreiber, die Dienstleistungen von allgemeinen Interesse erbringen, ebenso Betreiber kommerzieller Webseiten die barrierefreie Zugänglichkeit ihrer Webseiten verbessern;
  • die jeweiligen europäischen Normenorganisationen Vorschläge zur Gestaltung einheitlicher EU-Normen zur Barrierefreiheit im Web ausarbeiten.

Die EU-Kommission wird die Notwendigkeit gemeinsamer Leitlinien und Gesetzesinitiativen auf Grund der Vorschläge prüfen.

Quelle: http://www.epractice.eu/files/media/media2412.pdf