Diskussion:Beispiele für Rechtssprechungen im Bereich Datenschutz und Internet: Unterschied zwischen den Versionen

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Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss
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Der BGH hat entschieden, dass man für die Veröffentlichung von Vorschaubildern nicht gegen das Urheberrecht verstösst, wenn der Urheber diese Bilder bereits selbst auf seiner eigenen Hompage veröffentlicht hat. [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0093/10 Siehe Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08]
  
[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&sid=05260461a2aab1a3373e2b473013ffe6&nr=51934&pos=3&anz=4 Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08]
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--[[Benutzer:Abeluko|Abeluko]] 18:46, 12. Mai 2010 (UTC)
 
 
--[[Benutzer:Janik|Janik]] 19:17, 12. Mai 2010 (UTC)
 
 
 
Siehe auch:
 
 
 
WLAN-Betreiber müssen ihr Netz schützen
 
Wer ein Funknetz betreibt, muss es gegen Missbrauch absichern. Nach einem Urteil des BGH haften Anschlussinhaber aber nur beschränkt.
 
 
 
http://www.focus.de/digital/computer/bundesgerichtshof-wlan-betreiber-muessen-ihr-netz-schuetzen_aid_507474.html
 
 
 
--[[Benutzer:Janik|Janik]] 19:49, 12. Mai 2010 (UTC)
 
 
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Aktuelle Version vom 21. Mai 2010, 19:46 Uhr

Der BGH hat entschieden, dass man für die Veröffentlichung von Vorschaubildern nicht gegen das Urheberrecht verstösst, wenn der Urheber diese Bilder bereits selbst auf seiner eigenen Hompage veröffentlicht hat. Siehe Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08

--Abeluko 18:46, 12. Mai 2010 (UTC)