Geschichte des Datenschutzes: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Was ist Datenschutz?'''
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Nach Meyers Lexikon: Alle Maßnahmen zum Schutz des Individuums vor missbräuchlicher Verwendung (Speicherung, Weitergabe) der bei Behörden, Versicherungen, Banken u.a. über seine Person gespeicherten Informationen (v.a. geregelt im B-Datenschutzgesetz von 1990). Kontrollinstanzen sind die D.-Beauftragten bei Bund, Ländern und in Betrieben.  
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'''Die geschichtliche Entwicklung des Datenschutzes:'''
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| 1970: Das Bundesland Hessen verabschiedet das erste Datenschutzgesetz
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| 1983: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Urteil des      Bundesverfassungsgerichtes
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Ende der '''60er-Jahre''' wurde der Begriff ‚Datenschutz’ geprägt, als die Verwaltungen der Bundesrepublik eine EDV-Datenbank einrichten wollten, in der alle Staatsbürger erfasst werden sollten. Dieser Plan wurde von den Bürgern jedoch als schwerer Eingriff in die Privatsphäre empfunden und als unverhältnismäßig abgelehnt. Es begann eine Diskussion über die Gefährdungen des Individuums durch die Datenbanken staatlicher Behörden.
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Das Bundesland Hessen verabschiedete als Konsequenz am '''7. Okt. 1970''' das erste Datenschutzgesetz der Welt und die Einrichtung eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten.
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Das Datenschutzgesetz beinhaltet die Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten, Schutz der elektronisch verarbeitete Daten vor dem Zugriff Unbefugter und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit der mit der Datenverarbeitung Beschäftigten sowie das Recht, künftig unrichtige Daten berichtigen zu können. Vom Hessischen Landtag wurde Willi Birkelbach [http://de.wikipedia.org/wiki/Willi_Birkelbach] '''am 8. Juni 1971''' zum ersten hessischen Datenschutzbeauftragten gewählt. Er war somit auch weltweit der erste Datenschutzbeauftragte.

Aktuelle Version vom 4. November 2011, 13:11 Uhr

Was ist Datenschutz?

Nach Meyers Lexikon: Alle Maßnahmen zum Schutz des Individuums vor missbräuchlicher Verwendung (Speicherung, Weitergabe) der bei Behörden, Versicherungen, Banken u.a. über seine Person gespeicherten Informationen (v.a. geregelt im B-Datenschutzgesetz von 1990). Kontrollinstanzen sind die D.-Beauftragten bei Bund, Ländern und in Betrieben.

Die geschichtliche Entwicklung des Datenschutzes:

1970: Das Bundesland Hessen verabschiedet das erste Datenschutzgesetz
1977/1978: Erstes Bundesdatenschutzgesetz und erster Bundesbeauftragter für Datenschutz
1983: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
1990: Die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder werden an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes angepasst
2001: Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes nach den europäischen Datenschutzrichtlinien

Ende der 60er-Jahre wurde der Begriff ‚Datenschutz’ geprägt, als die Verwaltungen der Bundesrepublik eine EDV-Datenbank einrichten wollten, in der alle Staatsbürger erfasst werden sollten. Dieser Plan wurde von den Bürgern jedoch als schwerer Eingriff in die Privatsphäre empfunden und als unverhältnismäßig abgelehnt. Es begann eine Diskussion über die Gefährdungen des Individuums durch die Datenbanken staatlicher Behörden.

Das Bundesland Hessen verabschiedete als Konsequenz am 7. Okt. 1970 das erste Datenschutzgesetz der Welt und die Einrichtung eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten. Das Datenschutzgesetz beinhaltet die Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten, Schutz der elektronisch verarbeitete Daten vor dem Zugriff Unbefugter und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit der mit der Datenverarbeitung Beschäftigten sowie das Recht, künftig unrichtige Daten berichtigen zu können. Vom Hessischen Landtag wurde Willi Birkelbach [1] am 8. Juni 1971 zum ersten hessischen Datenschutzbeauftragten gewählt. Er war somit auch weltweit der erste Datenschutzbeauftragte.