Diskussion:Beispiele für Rechtssprechungen im Bereich Datenschutz und Internet: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Enigma
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 1: Zeile 1:
Der BGH hat entschieden, dass man für die Veröffentlichung von Vorschaubildern nicht gegen das Urheberrecht verstösst, wenn der Urheber diese Bilder bereits selbst auf seiner eigenen Hompage veröffentlicht hat. [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0093/10 Siehe Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08]
 
 
--[[Benutzer:Abeluko|Abeluko]] 18:46, 12. Mai 2010 (UTC)
 
----
 
 
Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss  
 
Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss  
  

Version vom 13. Mai 2010, 13:09 Uhr

Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08

--Janik 19:17, 12. Mai 2010 (UTC)

Siehe auch:

WLAN-Betreiber müssen ihr Netz schützen Wer ein Funknetz betreibt, muss es gegen Missbrauch absichern. Nach einem Urteil des BGH haften Anschlussinhaber aber nur beschränkt.

http://www.focus.de/digital/computer/bundesgerichtshof-wlan-betreiber-muessen-ihr-netz-schuetzen_aid_507474.html

--Janik 19:49, 12. Mai 2010 (UTC)