Diskussion:Beispiele für Rechtsprechungen im Bereich Datenschutz und Internet: Unterschied zwischen den Versionen

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Der BGH hat entschieden, dass man für die Veröffentlichung von Vorschaubildern nicht gegen das Urheberrecht verstösst, wenn der Urheber diese Bilder bereits selbst auf seiner eigenen Hompage veröffentlicht hat. [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0093/10 Siehe Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08]
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Aktuelle Version vom 22. Mai 2010, 10:31 Uhr