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Auf der EU-Ministerkonferenz in Lissabon im März 2000 wurde als Maßnahme zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung eine Koordinierung von nationalen Aktionsplänen mit einer von der Europäischen Kommission vorzulegenden Initiative vorgeschlagen. | Auf der EU-Ministerkonferenz in Lissabon im März 2000 wurde als Maßnahme zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung eine Koordinierung von nationalen Aktionsplänen mit einer von der Europäischen Kommission vorzulegenden Initiative vorgeschlagen. |
Version vom 23. Januar 2009, 08:41 Uhr
Einleitung:
Durch eine engere Verflechtung wirtschaftlicher Belange der Länder untereinander (Globalisierung) und durch neue Informations- und Kommunikationstechnologien (technologische Entwicklung) sahen sich im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts die Industriestaaten Europas vor die Frage gestellt, wie sie ihre Wirtschaft zu modernisieren hatten, um mit außereuropäischen Ländern wettbewerbsfähig zu bleiben.
Verstärkt versuchte in den letzten Jahren die Europäische Union als Interessengemeinschaft ihrer Mitgliedstaaten durch eine Reihe von Maßnahmen auf den Gebieten von Forschung und Innovation, Bildung und Ausbildung, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit in den einzelnen Ländern zu steigern.
Strategien zu einer Neugestaltung Europas wurden von der Europäischen Union auf folgenden Konferenzen entwickelt:
- A. EU-Ministerkonferenz in Lissabon, 23-24. März 2000,
- B. EU-Ministerkonferenz in Riga, 11.-13. Juni 2006,
- C. EU-Ministerkonferenz in Wien, 30. Nov..-2.Dez. 2008.
Inhaltsverzeichnis
A. Die EU-Ministerkonferenz in Lissabon, 23.-24. März 2000
- Anvisierte Ziele:
- Den Übergang zu einer digitalen, wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern.
- Impulse für Wachstum und Vollbeschäftigung zu setzen, in Erwartung einer
durchschnittlichen Wachstumsrate von 3% für die kommenden Jahre. - Zugang zu einer kostengünstigen Kommunikationsinfrastruktur zu bieten.
- Für alle Bürger die Vermittlung von Fähigkeiten (digitale Kompetenzen) zur Teilnahme an der
Informationsgesellschaft zu schaffen. - Nutzung der Informationstechnologien zur Förderung städtischer und regionaler Entwicklungen,
sowie umweltfreundlicher Technologien. - Rechtsvorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft zu setzen.
- Aus der Anzahl der auf der Konferenz behandelten Themen seien als Schwerpunkte hier erwähnt:
- Bildung und Ausbildung für das Lernen und Arbeiten in der Wissensgesellschaft.
- Mehr und bessere Arbeitsplätze in Europa: Entwicklung einer aktiven Beschäftigungspolitik.
- Förderung der sozialen Integration.
- Um sich den Anforderungen einer Wissensgesellschaft zu stellen, müssen die Lern- und Ausbildungssysteme
die unterschiedliche Ausgangslage ihrer Teilnehmer berücksichtigen.
Möglichkeiten des Lernens müssen geboten werden für:- Junge Erwachsene,
- Arbeitslose Erwachsene,
- Beschäftigte, deren Qualifikation an die Umstrukturierung des beruflichen Lebens anzupassen ist.
- Die Förderung neuer Fertigkeiten auf dem Gebiet der Informationstechnologie, lokale Lernzentren und Transparenz der Befähigungsnachweise ist für alle Gruppierungen anzustreben. Hierzu sind
- Schulen und Ausbildungszentren als Mehrzwecklernzentren für möglichst viele Zielgruppen einzusetzen,
- Lernpartnerschaften zum gegenseitigen Nutzen zwischen Schulen, Ausbildungszentren, Unternehmen und Forschungsinstitutionen einzurichten.
- In einem europäischen Rahmen Grundfertigkeiten des lebenslangen Lernens zu bestimmen, wobei IT-Fertigkeiten, Fremdsprachen ebenso wie eine Technologische Kultur, Unternehmergeist und soziale Fähigkeiten zu erwähnen sind.
- Die Mittel zur Förderung von Ausbildungs- und Fachpersonal, von Schülern, Studenten und Lehrern sollten noch im Jahr 2000 bestimmt werden.
- Zur Umsetzung einer aktiven Beschäftigungspolitik wurden 4 Kernbereiche benannt:
- Die Einführung einer europaweiten Datenbank über offene Stellen und Lernangebote für die Arbeitsvermittlungsstellen, um die allgemeine Beschäftigungslage zu verbessern und um Qualifizierungsdefizite zu reduzieren.
- Die Aufwertung des lebenslangen Lernens als Grundbestandteil des europäischen Gesellschaftsmodells anzusehen. Eine positive Wirkung durch das lebenslange Lernen auf die Anpassungsfähigkeit an den Arbeitsmarkt ist durch eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten zu fördern und durch Wege, zwischen Ausbildung und Beschäftigung zu wechseln. Fortschrittliche Unternehmen, die diese Schritte unterstützen, sollten eine neu zu schaffende europäische Auszeichnung erhalten.
- Förderung des Ausbaus im Dienstleistungsbereich, wo besonders die personenbezogenen Dienstleistungen unter einem starken Arbeitskräftemangel leiden.
- Chancengleichheit im Arbeitsleben durch Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben (Ausbau von Kinderbetreuung) und durch Reduzierung geschlechtsspezifischen Ungleichgewichtes.
- Die vorgeschlagenen Themenbereiche haben das Ziel, eine Zunahme der Erwerbsbevölkerung in den europäischen Staaten zu veranlassen.
- Aufgrund der der Konferenz vorgelegten Statistiken soll die Beschäftigungsquote in der Europäischen Union von
durchschnittlich 61 % im Jahr 2000 auf annähernd 70% bis zum Jahr 2010 gesteigert werden,
die durchschnittliche Beschäftigungsquote der Frauen von 51% im Jahr 2000 auf über 60% im Jahr 2010. - Die Steigerung der Erwerbsbevölkerung soll im gleichen Maße die Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme stärken.
- Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, die Festlegung ihrer nationalen Ziele für die Steigerung der Beschäftigungsquote zu prüfen.
- Mittels verbesserter Informationsnetze soll der Austausch von Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union intensiviert werden.
- Ziel ist es, ein europäisches Gesellschaftssystem anzusteuern, in dem
- die Umstellung auf eine wissensbasierte Gesellschaft erfolgt,
- die Arbeit, als Teil des aktiven Wohlfahrtstaates, sich lohnt
- die Sozialschutzsysteme in Blick auf eine alternde Bevölkerung langfristig aufrecht erhalten werden können.
- Wachstum und Beschäftigung als wirtschaftliche Voraussetzung für einen größeren Wohlstand der Menschen bedeutet zugleich Möglichkeiten der Teilhabe an der Gesellschaft für diese Menschen.
- Nicht übersehen werden darf dabei die Gefahr eines sozialen Grabens zwischen dem Teil der Bevölkerung, der durch Ausbildung und Arbeit Zugang zu der Gesellschaft hat und jenem Teil der Bevölkerung, der durch Arbeitslosigkeit und Mangel an Bildung in Armut gehalten wird.
- Deshalb müssen sich alle Anstrengungen darauf konzentrieren,
den Zugang zu Wissen und Lebenschancen zu vergrößern,
die Fertigkeiten auf dem Gebiet der Informationstechnologie zu verbessern,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Auf der EU-Ministerkonferenz in Lissabon im März 2000 wurde als Maßnahme zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung eine Koordinierung von nationalen Aktionsplänen mit einer von der Europäischen Kommission vorzulegenden Initiative vorgeschlagen.
Quelle: Schlussfolgerungen des Vorsitzes Europäischer Rat (Lissabon) 23. Und 24. März 2000
B. Ministerkonferenz der Europäischen Union (EU) in Riga ( 11.-13.6.2006) "IKT für eine integrative Gesellschaft"
Die Ministerkonferenz der EU-Staaten in Riga stellte fest, dass die digitale Integration der Europäer noch nicht ausreichend ist.
Internetnutzung
Die Internetnutzung der in der EU lebenden Menschen im Jahr 2005:
- 57% der EU-Bevölkerung nutzen das Internet nicht.
Von dem Teil der Bevölkerung, der das Internet nutzt, sind:
- 10% älter als 65 Jahre,
- 68% sind 16-24 Jahre;
- 24% der EU-Bevölkerung haben ein geringes Bildungsniveau,
- 73% ein höheres Bildungsniveau;
- 32% der EU-Bevölkerung sind beschäftigungslos gegenüber
- 54% der berufstätigen EU-Bevölkerung.
Einschränkende Merkmale der Internetnutzung
Als Ziel wurde auf der EU-Konferenz in Riga vermerkt, in dem Zeitraum von 2005-2010 die Nutzung des Internet von Menschen, die einschränkenden Merkmalen unterliegen, um die Rate von 50% an die durchschnittliche Nutzung des Internet der EU-Bevölkerung anzugleichen. Neben regionaler Unzugänglichkeit, Beschäftigungslosigkeit, geringem Bildungsniveau zählen Alter und Behinderungen von Menschen zu den einschränkenden Merkmalen.
Für einen leichteren Zugang und einer besseren Nutzung des Internet wurden folgende Schritte vorgeschlagen:
Verringerung geografischer Unterschiede
Durch den Ausbau von IKT vor allem in ländlichen Gebieten sollten bis zum Jahr 2010 mindestens 90% der EU-Bevölkerung mit Breitbandanschlüssen versorgt werden.
Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer Menschen
Die Bedürfnisse älterer Menschen, Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu finden, gehörten zu den Prioritäten der politischen Zielsetzung der EU-Ministerkonferenz in Riga.
Mehr Lebensqualität für Ältere zu gewinnen wurde als Ziel angestrebt durch:
„Verbesserte aktive Teilnahme an Gesellschaft und Wirtschaftsleben, bessere Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung durch IKT-gestützten Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie zu entsprechenden Inhalten, zur vereinfachten Interaktion mit öffentlichen und privaten Stellen und zur Förderung von Unterhaltung und gesellschaftlichen Kontakten.“
Um diese Ziele zu erreichen, sind verstärkt entsprechende Bildungsangebote für ältere TeilnehmerInnen zur Erweiterung ihrer IKT-Fähigkeiten anzubieten.
Ebenso ist im Rahmen der Zugänglichkeit von IKT-gestützten Diensten besonders der Ausbau sozialer Dienste, der Gesundheitsversorgung und der Pflegeeinrichtungen zu intensivieren.
Elektronische Zugänglichkeit (eAccessibility) in Europa
In Riga vorgeschlagen wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten zur Untersuchung des Bedarfs gemeinsamer eZugänglichkeitsstandards in Europa. Die Zugänglichkeit aller öffentlichen Websites sollte bis zum Jahr 2010 erreicht werden. Die Grundsätze des barrierefreien Zugangs für Menschen mit Behinderungen sind in die Festlegung gemeinsamer Standards und Leitlinien vollständig zu integrieren. Ziel der Aufnahme der eZugänglichkeitsbestimmungen in die EU-Gesetzgebung ist die Nutzung von IKT-Produkten und –Dienstleistungen für Anwender zu erleichtern.
Digitale Fertigkeiten
Für Aktionen zur Überwindung des digitalen Analphabetismus wie der Erweiterung der digitalen Kenntnisse sind die bestehenden Bildungssysteme ebenso anzusprechen wie der privatwirtschaftliche Sektor. Förderungsmaßnahmen zur Aktualisierung von IKT-Kompetenzen sollen in erster Linie den von Arbeitslosigkeit betroffenen Gruppen ermöglichen, ihre Arbeitschancen zu vergrößern. Für ein erreichtes Niveau an digitalen Fertigkeiten durch Qualifizierungsmaßnahmen in der Wirtschaft oder im wissenschaftlichen Bereich ist ein Nachweis anzustreben, der grenzüberschreitende Anerkennung findet. Unterschiede zwischen den wegen ihrer mangelnden digitalen Kenntnisse von Ausgrenzung bedrohten Gruppen und dem Durchschnitt der EU-Bevölkerung sollten auch hier bis zum Jahr 2010 um die Hälfte verringert werden.
eIntegration
Um die bestehende digitale Kluft in den EU-Ländern zu überwinden und die Chancengleichheit des Zugangs zum Internet allen Menschen zu geben, müssen die Regierungen der Länder, die Industrie, private Interessengruppen dafür Sorge tragen, eine elektronische Integration für alle zu erreichen. eIntegration heißt auch, durch den Einsatz von IKT zur sozialen Integration der EU-Bevölkerung beizutragen, Pluralismus und kulturelle Vielfalt in Europa auf digitalem Wege zu fördern. Ziel der EU-Ministerkonferenz in Riga: Für das Jahr 2008 eine europäische Initiative zur eIntegration vorzulegen.
Statistische Angaben und Zitat siehe: http://ec.europa.eu/idabc/servlets/Doc?id=25400