Diskussion:Beispiele für Rechtsprechungen im Bereich Datenschutz und Internet: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Mai 2010, 19:52 Uhr
Der BGH hat entschieden, dass man für die Veröffentlichung von Vorschaubildern nicht gegen das Urheberrecht verstösst, wenn der Urheber diese Bilder bereits selbst auf seiner eigenen Hompage veröffentlicht hat. Siehe Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08