Diskussion:Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Enigma
Janik (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&sid=0526046…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 21. Mai 2010, 20:08 Uhr
Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss
Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08
Siehe auch:
WLAN-Betreiber müssen ihr Netz schützen.
Wer ein Funknetz betreibt, muss es gegen Missbrauch absichern. Nach einem Urteil des BGH haften Anschlussinhaber aber nur beschränkt.