Geschichte des Datenschutzes: Unterschied zwischen den Versionen
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− | | 1970: Das Bundesland Hessen verabschiedet das erste Datenschutzgesetz | + | |- 1970: Das Bundesland Hessen verabschiedet das erste Datenschutzgesetz |
− | | 1977/1978: Erstes Bundesdatenschutzgesetz und erster Bundesbeauftragter für Datenschutz | + | |- 1977/1978: Erstes Bundesdatenschutzgesetz und erster Bundesbeauftragter für Datenschutz |
− | | 1983: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Urteil des Bundesverfassungsgerichtes | + | |- 1983: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Urteil des Bundesverfassungsgerichtes |
− | | 1990: Die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder werden an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes angepasst | + | |- 1990: Die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder werden an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes angepasst |
− | | 2001: Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes nach den europäischen Datenschutzrichtlinien | + | |- 2001: Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes nach den europäischen Datenschutzrichtlinien |
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Ende der '''60er-Jahre''' wurde der Begriff ‚Datenschutz’ geprägt, als die Verwaltungen der Bundesrepublik eine EDV-Datenbank einrichten wollten, in der alle Staatsbürger erfasst werden sollten. Dieser Plan wurde von den Bürgern jedoch als schwerer Eingriff in die Privatsphäre empfunden und als unverhältnismäßig abgelehnt. Es begann eine Diskussion über die Gefährdungen des Individuums durch die Datenbanken staatlicher Behörden. | Ende der '''60er-Jahre''' wurde der Begriff ‚Datenschutz’ geprägt, als die Verwaltungen der Bundesrepublik eine EDV-Datenbank einrichten wollten, in der alle Staatsbürger erfasst werden sollten. Dieser Plan wurde von den Bürgern jedoch als schwerer Eingriff in die Privatsphäre empfunden und als unverhältnismäßig abgelehnt. Es begann eine Diskussion über die Gefährdungen des Individuums durch die Datenbanken staatlicher Behörden. |
Version vom 14. Januar 2011, 12:38 Uhr
Was ist Datenschutz?
Nach Meyers Lexikon: Alle Maßnahmen zum Schutz des Individuums vor missbräuchlicher Verwendung (Speicherung, Weitergabe) der bei Behörden, Versicherungen, Banken u.a. über seine Person gespeicherten Informationen (v.a. geregelt im B-Datenschutzgesetz von 1990). Kontrollinstanzen sind die D.-Beauftragten bei Bund, Ländern und in Betrieben.
Die geschichtliche Entwicklung des Datenschutzes: