Barrierefreies Internet

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Version vom 3. März 2009, 20:32 Uhr von Anselm (Diskussion | Beiträge) (Rechtsgrundlagen und Richtlinien zur Barrierefreiheit)
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Begriffe

Der Begriff Barrierefreies Internet engl. Web Accessibility (Zugänglichkeit) bzw. (Usability Benutzbarkeit/Bedienerfreundlichlei) bedeutet, dass Internet-Seiten von allen Nutzern uneingeschränkt (barrierefrei) genutzt werden können. Auch behinderte Menschen und Senioren müssen jede Internetseite lesen und bedienen können. Zusätzlich zur Berücksichtigung der Belange von Behinderten bedeutet barrierefrei (behindertengerecht bedeutet nur einen Teilaspekt), dass niemand Barrieren in den Weg gelegt werden.

Zielgruppe

Schwerbehinderte Menschen

Eine Zielgruppe besteht aus behinderten Menschen. 6,7 Millionen Menschen' sind in Deutschland als schwerbehindert registriert.Wobei der Grad der Behinderung von mindestens 50% erreicht sein muss. Bei einem Grad der Behinderung von bis zu 30% kann ein Ausweis ausgestellt werden, falls dies für den Erhalt des Arbeitsplatzes notwendg ist. Barrieren gibt es für behinderte Menschen nicht nur durch unüberwindbare Treppenstufen oder zu schmale Türen. Auch in der Nutzung des Internets werden Menschen mit Behinderungen eingeschränkt. Barrieren führen dazu, dass behinderte Menschen nur mit großer Mühe und hohem Zeitaufwand an die gewünschten Informationen gelangen können. Der Zugang zu Informationen kann sogar vollständig versperrt sein. So ist eine Internetseite, die nur aus Grafiken ohne alternative Beschreibungen besteht, z. B. für blinde Menschen nicht nutzbar.

Durch Barrieren im Internet sind besonders eingeschränkt:

  • 155.000 blinde Menschen
  • 500.000 sehbehinderte Menschen
  • 300.000 stark hörgeschädigte und gehörlose Menschen
  • Über 600.000 manuell-motorisch eingeschränkte Menschen
  • Über 260.000 Menschen mit Lernbehinderungen

Internet-Nutzer ohne Schwerbeschädigtenausweis

Viele Behinderte beantragen keinen Ausweis, weil sie Nachteile bei der Arbeitsplatzusuche bzw. am Arbeitsplatz befürchten.Es besteht die Annahme, dass mehr als 7 Millionen Menschen schwerbehindert sind. Dazu gibt es 4 Millionen Analphabeten,dazu 7% "farbenblinde Männer, d.h. sie haben eine Rot-Grün-Sehschwäche (oft Betroffenen nicht bekannt).

Senioren im Internet

  • die Generation 50+ erreicht im Jahr 2008 mit 40% Internetnutzung einen hohen Stand - Quelle: (N)ONLINER Atlas 2008, Seite 47
  • von den Nutzern surfen 79% täglich
  • die Gruppe 50+ ist eine stark repräsentierte Nutzergruppe, da rund 38% aller Deutschen der Altersschicht zwischen 50 und 79 Jahren angehört
  • die Generation 50+ fordert Nutzerfreundlichkeit, guten Service und auf diese Altersgruppe zugeschnittene Beratungsleistungen
  • laut Statitisches Bundesamt sind gut die Hälfte der schwerbehinderten Menschen in Deutschland 65 Jahre und älter, knapp ein Viertel gehört zur Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren

Migranten im Internet

Nach dem (N)ONLINER Atlas 2008, Seite 5 sind zwei Drittel der Deutschen Online, d.h. 42 Millionen Menschen nutzen in Deutschland das Internet. Eine vergleichbare Studie für Migranten gibt es zwar nicht, Befragungen von Deutschtürken ergaben, dass 25% der "Deutschtürken" einen Zugang zum Internet haben. Die Mehrheit der Befragten nutzt das Internet, um ihren Informationsdurst zu stillen. Ein besonderes Problem haben Migranten dadurch, dass sie die Landessprache nur unzureichend beherrschen. Dadurch haben sie im Internet schon viele Barrieren sprachlicher Natur. Wenn die Informationstechnik barrierefreier erfolgen würde, könnten die Migranten davon wesentlich profitieren.

Barrieren

bei Blindheit

  • Eigentlich brauchen Blinde keinen Bildschirm zum Surfen im Internet. Auch eine Maus wird nicht gebraucht, denn die Bewegungen können Blinde nicht mit den Augen verfolgen.
  • Die Inhalte der Internetseite können sich Blinde von einem Screenreader vortragen lassen. Das ist eine Sprachausgabe, die neben Texten auch Beschreibungen von Bildern laut vorliest.
  • Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung der Inhalte der Internet-Seite zu lesen über die Braille-Zeile, die als Leiste vor der Computertastatur liegt. Nähere Informationen dazu unter Blind ins Internet.Die Brailleschrift ist genauer als die Sprachausgabe.
  • Frames (Bereiche) sind kein Hindernis, wenn Navigation und Inhalt getrennt werden. Jedoch sind für Blinde Internet-Seiten, die aus sehr vielen Frames bestehen problematisch.

bei Sehschwäche

  • Viele der Internet-Nutzer mit Sehschwäche verwenden große Bildschirme, denn hier erscheint die Schrift größer. Bei einer niedrigen Auflösung des Bildschirms werden Buchstaben und Bilder größer dargestellt, da weniger Bildpunkte (Pixel) auf dem Bildschrim erscheinen.
  • Sehschwache, hier besonders ältere Menschen benötigen Skalierbarkeit der Schrift im Browser, um die Schriftgröße an ihre Sehleistung anpassen zu können.
  • Mit einer Bildschirmlupe können sie alles auf dem Bildschirm vergrößern. Solche Programme sind sogar kostenlos als Freeware zu bekommen.
  • Es gibt Programme, die über eine farbcodierte Benutzeroberfläche verfügen und Inhalte und Grafiken bis zu 16-fach vergrößern, zusätzlich verfügen manche über eine optionale Sprachausgabe. Für Windows gibt es eine Software, die sich an leicht sehbehinderte Menschen richtet. Der gesamte Windows-Bildschirm lässt sich bis auf 200% vergrößern und wird über die Maus oder eine Menüleiste gesteuert.
  • Auch für das Betriebssystem OS/2 und für Macintosh gibt es Programme, die bis zu 32-fach bzw. 16-fach vergrößern.
  • Personen mit einer Farbfehlsichtigkeit, z. B. einer Rot/Grün-Sehschwäche brauchen starke Kontraste und klare Schriften sowie Kontrolle über die Farbe von Schrift und Hintergrund. Blinkende oder animierte Texte stellen eine Barriere dar.
  • Sehbehinderte sind bei einer Navigation, die aus Bildern, Java-Applets oder Flash-Objekten besteht, benachteiligt.
  • Das Lesen von Texten fällt Sehbehinderten schwerer, wenn nur ein geringer Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund besteht. Außerdem sind viele sehbehinderte Nutzer blendenempfindlich.

bei manueller Einschränkung

  • Diejenigen Internet-Benutzer, die keine Maus bedienen können, navigieren nur mit der Tastatur. Hier besteht die Möglichkeit, mit der Tabulatortaste von Link zu Link zu springen. Der Link kann mit der ENTER-Taste aktiviert werden. Wichtig ist dabei jedoch, dass die Elemente in einer sinnvollen Reihenfolge angesteuert werden können. Es muss auch deutlich zu erkennen sein, wo sich der Nutzer gerade befindet, evtl. durch veränderte Hintergrundfarbe oder andere sichtbare Änderungen. Javascript kann das Navigieren unmöglich machen. Wenn aber die Tabulatortaste an einem Link hängenbleibt, können andere Links nicht angesteuert werden.
  • Eine weitere Möglichkeit für stark manuell-motorisch eingeschränkte Internet-Nutzer ist der Einsatz von Spezialtastaturen oder besondere Computermäuse. Vertieft liegende Tasten verhindern ein Abrutschen von einer Taste zur nächsten. Für Menschen mit Gelenk- oder Muskelerkrankungen gibt es Kleinfeldtasten. Die Tasten können leicht angetippt werden, sind auch nur mit einem Fínger oder dem Mundstab zu bedienen. Wenn der Nutzer keine großen Bewegungen machen kann, ist der Trackball (deutsch Rollkugel) einsetzbar.

bei Lernschwierigkeiten

  • Wenn Internet-Benutzer kognitive Behinderungen haben, ist eine der größten Barrieren eine schwer verständliche Sprache. Sie können meistens lange, umständlich formulierte Texte mit schwierigen Schachtelsätzen und Fremdwörtern nicht verstehen. Auch Abkürzungen und sehr lange Wörter werden nicht verstanden. Probleme entstehen auch dadurch, dass viele Deutsche (45 %) Englisch nicht verstehen, bei in Deutschland lebenden Ausländern wird von rd. 80 % Englisch kaum oder gar nicht verstanden.
  • Eine Überfrachtung der Internetseite mit Texten und Bildern lenkt ab, die gesuchten Informationen zu finden.
  • Pop-Up-Fenster, die sich von allein öffnen, verwirren lernbehinderte Internet-Einsteiger. Oft ist nicht bekannt, wie ein Pop-Up-Febster wieder geschlossen wir, damit die Informationen auf der gesuchten Seite wieder erreicht werden können.
  • Eine Unterscheidung zwischen Werbung und den Inhalten der Internetseite fällt oft schwer.

bei Gehörlosigkeit

  • Für gehörlose Menschen, die bereits vor Erlernen der Sprache gehörlos wurden, ist die Sprache die größte Barriere im Internet. Ihre Kommunikation verläuft ausschließlich über der Sprache der Hände, der Gebärdensprache. Die Schriftsprache ist für sie wie eine Fremdsprache und deshalb meist schwer verständlich.
  • Akustische Inhalte können nicht aufgenommen werden. Die einzige Möglichkeit sind visuell wahrnehmbare Inhalte.
  • Video-Filme in Gebärdensprache mit erfahrenen Gebärdesprachendolmetschern, helfen Internetseiten barrierefrei zu verstehen.

für Senioren

In der Altergruppe der Senioren sind oft ähnliche Einschränkungen beim Surfen im Internet vorhanden, wie bei Menschen mit Behinderungen und gelten für beide Gruppen gleichermaßen.

  • Probleme gibt es durch nachlassendes Kurzeitgedächtnis, schlechtes Hören, Weitsichtikeit, motorische Einschränkungen durch Arthritis, Parkinson oder ähnliche Krankheiten.
  • Bei manchen Senioren beginnt die Abnahme der Fähigkeiten bereits vor dem 50. Lebensjahr.
  • Symbole sowie kleine Schrift können schlecht erkannt werden. Oftmals haben Programmierer feste Schriftgrößen angegeben, die mit dem Browser nicht verändert werden können.
  • Größere Probleme entstehen auch, wenn der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund nur gering ist.
  • Viele meist englische Begriffe und Fremdwörter werden von Senioren nicht verstanden, viele konnten in der Schule nur kein oder unzureichend Englisch lernen.
  • Die ruhige Führung der Maus ist schwierig, Ausklappmenüs oder Navigation sind oft nur mit gerader, zügiger Handbewegung zu erledigen.
  • Ähnlich wie bei Behinderten haben Senioren Schwierigkeit, dicht nebeneinanderliegende Links zu aktivieren - abrutschen in andere Links.
  • Daten werden von älteren Nutzern nicht geöffnet, weil sie die Programme zum Anzeigen nicht kennen.
  • Skeptisch sind Senioren, wenn zum Installieren eines neuen Programms aufgerufen wird.
  • Navigation mit Hilfe von aktiven Inhalten, z.B. Flash, Javascript, schließt Nutzer aus, die die dafür relevanten Plug-ins nicht istalliert haben.
  • Auch diejenigen Nutzer sind ausgeschlossen, die aus verschiedenen Gründen keine aktiven Inhalte ausführen lassen können, dürfen oder wollen.

allgemeiner Art

  • In heute üblichen Content-Management-Systemen(CMS)wrden Internet-Seiten erzeugt, die vor allem für behinderte Menschen schlecht zugänglich sind. Nur sehr wenige Verfahren und System unterstützen die Autoren mit barrierefreien Eingabemöglichkeiten.
  • Bei Nichteinhaltung von technischen Standards (z.B. korrekte Codierung von Umlauten, das jeweils gültige Hypertext-Markup-Language (HTML) werden Internet-Seiten erzeugt, die nur von bestimmten Browsern, wie z.B. Internet-Explorer korrekt dargestellt werden.
  • WEB 2.0 Was ist WEB 2.0? ist der Inbegriff dynamisch aufbereiteter und interaktiv zugänglicher Informationen. WEB 2.0 ist eine informationssoziologische Innovation im ähnlichen Ausmaß wie das Internet selbst. Die Risiken ausgrenzender Mechanismen steigen aber entsprechend der Vielfalt der Möglichkeiten. Mit der Verbreitung von Ajax-Programmierung entsteht die Gefahr, dass die Barrierefreiheit noch mehr ins Hintertreffen gerät. Dabei ist vor allem für Behinderte und Senioren der Gedanke des Web 2.0 (sozialel Interaktion, der über diem Informationsvermittlung hinausgeht) besinders interessant.

Barrierefreiheit

Voraussetzungen für barrierefreie Internetseiten:

  • Einhaltung von Webstandards - gültiges HTML und XHTML
  • strikte Trennung von Inhalt (Text, Bilder usw.) und Layout durch korrekten Einsatz von CSS Cascading Style Sheets
  • Es ist besser mit CSS-Elemente mittels genauer Koordinaten zu positionieren, statt mit einer Tabellenkonstruktion zu arbeiten. Durch Nutzung von Tabellen wird der Quelltext unnötig aufgebläht, da auch Bereiche definiert werden müssen, die gar nicht genutzt werden.
  • Feste Schriftgrößen sind eine Barriere, Skalierbarkeit muss ermöglicht werden durch Maßeinheit für Schriften, auch für Bereiche in "em" oder "%"
  • Einhalten einer logischen Struktur durch Einsatz der HTML-Elemente entsprechend ihrer Bedeutung (Semantik). Barrierfreiheit hat weniger mit "Design" zu tun, sondern mit dem richtigen Aufbau von (X)HTML.
  • Barrierefreiheit ist auch ein Qualitätsmerkmal für Internet-Seiten.
  • Abkürzungen und Akronyme sollten mit dafür vorgesehenen HTLM-Tags definiert werden. Wenn ACRONYM-Tag verwendet wird, so buchstabiert der Screenreader nicht die einzelen Buchstaben, sondern spricht das Wort nach Möglichkeit als Ganzes aus. Wir jedoch ABBR-Tag (abbrevation, deutsch: Abkürzung) verwendet, so liest der Screenreader die jeweilige Abkürzung Buchstabe für Buchstabe vor.
  • Werden Interaktive Schaltflächen verwendet, wie Java-Script usw. mögliche Probleme siehe bei für Senioren

Rechtsgrundlagen und Richtlinien zur Barrierefreiheit

Unter Führung von W3C wurde die Web Accessibility Initiative (WAI) gegründet. Im Jahr 1999 wurde von der Organisation der erste international anerkannte Standard „Web Content Accessibility Guidelines 1.0“ (WCAG) veröffentlicht. Die aktuelle Version WCAG 2.0 trat nach mehr als neunjähriger Beratung am 11. Dezember 2008 in Kraft.

In Deutschland gibt es nachfolgende Rechtsgrundlagen und Richtlinien bzw. Verordnungen:


In diesem Gesetz hat der Bund Regeln zur Herstellung von Barrierefreiheit in der Informationstechnik für seine Verwaltung gesetzt. Damit ist die Bundesverwaltung verpflichtet, ihre öffentlich zugänglichen Internet- und Intranet-Angebote grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.

Eine entsprechende Rechtsverordnung (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV)[3] von Bundesinnenministerium und Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung regelt die Maßgaben hierfür. Die Anlage 1 der Rechtsverordnung enthält keine Vorgaben zur grundlegenden Technik (Server, Router, Protokolle), sondern listet Anforderungen auf, die sich an den Richtlinien der WAI[3] orientieren. Der Bund führt zwei Prioritäts-Stufen mit insgesamt 14 Anforderungen und über 60 zu erfüllende Bedingungen auf. Für die Anpassung bestehender Angebote ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005 vorgesehen; neue Angebote haben die Regelungen sofort zu berücksichtigen.

Grundsätzlich richtet die BITV sich nur an Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die dem Bund untergeordnet sind. Einrichtungen und Körperschaften der Länder werden über eigene Landes-Gleichstellungsgesetze erfasst.[9][10] In der Regel orientieren sich die Ländergesetze an der BITV. Umstritten ist, ob die Gleichstellungsgesetze auch verlangen, dass Seiten in Deutsche Gebärdensprache übersetzt und angeboten werden.

Im Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik[11] haben sich Behindertenverbände, Forschungseinrichtungen, und andere zusammengeschlossen, um die Umsetzung der Barrierefreiheit im Internet zu fördern. AbI bietet auf dem Informationsportal WOB11[12] Informationen zum Thema barrierefreies Internet. Die Aktion Mensch[13] und die Stiftung Digitale Chancen[14] zeichnen jedes Jahr die besten deutschsprachigen, barrierefreien Websites mit dem BIENE-Award aus.

Seit 2002 findet in jährlichem Turnus unter der Schirmherrschaft der rheinland-pfälzischen Sozialministerin Malu Dreyer das Symposium Mehr Wert für alle statt. Das Konzept setzt auf eine Mischung aus Experten-Beiträgen und kontinuierlichem Austausch zwischen Nutzern, Gestaltern und Entscheidern, beides auf der Grundlage aktueller Entwicklungen aus Wissenschaft, Praxis und Gesetzeslage. Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)[3] vom 27. April 2002 in Kraft getreten. In diesem Gesetz hat der Bund Regeln zur Herstellung von Barrierefreiheit in der Informationstechnik für seine Verwaltung gesetzt. Damit ist die Bundesverwaltung verpflichtet, ihre öffentlich zugänglichen Internet- und Intranet-Angebote grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.

Eine entsprechende Rechtsverordnung (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV)[3] von Bundesinnenministerium und Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung regelt die Maßgaben hierfür. Die Anlage 1 der Rechtsverordnung enthält keine Vorgaben zur grundlegenden Technik (Server, Router, Protokolle), sondern listet Anforderungen auf, die sich an den Richtlinien der WAI[3] orientieren. Der Bund führt zwei Prioritäts-Stufen mit insgesamt 14 Anforderungen und über 60 zu erfüllende Bedingungen auf. Für die Anpassung bestehender Angebote ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005 vorgesehen; neue Angebote haben die Regelungen sofort zu berücksichtigen.

Grundsätzlich richtet die BITV sich nur an Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die dem Bund untergeordnet sind. Einrichtungen und Körperschaften der Länder werden über eigene Landes-Gleichstellungsgesetze erfasst.[9][10] In der Regel orientieren sich die Ländergesetze an der BITV. Umstritten ist, ob die Gleichstellungsgesetze auch verlangen, dass Seiten in Deutsche Gebärdensprache übersetzt und angeboten werden.

Im Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik[11] haben sich Behindertenverbände, Forschungseinrichtungen, und andere zusammengeschlossen, um die Umsetzung der Barrierefreiheit im Internet zu fördern. AbI bietet auf dem Informationsportal WOB11[12] Informationen zum Thema barrierefreies Internet. Die Aktion Mensch[13] und die Stiftung Digitale Chancen[14] zeichnen jedes Jahr die besten deutschsprachigen, barrierefreien Websites mit dem BIENE-Award aus.

Seit 2002 findet in jährlichem Turnus unter der Schirmherrschaft der rheinland-pfälzischen Sozialministerin Malu Dreyer das Symposium Mehr Wert für alle statt. Das Konzept setzt auf eine Mischung aus Experten-Beiträgen und kontinuierlichem Austausch zwischen Nutzern, Gestaltern und Entscheidern, beides auf der Grundlage aktueller Entwicklungen aus Wissenschaft, Praxis und Gesetzeslage.





Links zu offiziellen Stellen, Vereinen und Verbänden zum Thema Barrierefreiheit im Internet

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreies_Internet