EU-Ministerkonferenzen zur digitalen Integration
Einleitung: Durch eine engere Verflechtung wirtschaftlicher Belange der Länder untereinander (Globalisierung) und durch neue Informations- und Kommunikationstechnologien (technologische Entwicklung) sahen sich im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts die Industriestaaten Europas vor die Frage gestellt, wie sie ihre Wirtschaft zu modernisieren hatten, um mit außereuropäischen Ländern wettbewerbsfähig zu bleiben. Verstärkt versuchte in den letzten Jahren die Europäische Union als Interessengemeinschaft ihrer Mitgliedstaaten durch eine Reihe von Maßnahmen auf den Gebieten von Forschung und Innovation, Bildung und Ausbildung, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit in den einzelnen Ländern zu steigern.
Strategien zu einer Neugestaltung Europas wurden von der Europäischen Union auf folgenden Konferenzen entwickelt:
- A. EU-Ministerkonferenz in Lissabon, 23-24. März 2000,
- B. EU-Ministerkonferenz in Riga, 11.-13. Juni 2006,
- C. EU-Ministerkonferenz in Wien, 30. Nov..-2.Dez. 2008.
Inhaltsverzeichnis
- 1 A. Die EU-Ministerkonferenz in Lissabon, 23.-24. März 2000
- 2 B. Ministerkonferenz der Europäischen Union (EU) in Riga ( 11.-13.6.2006) "IKT für eine integrative Gesellschaft"
- 3 C. EU-Ministerkonferenz in Lissabon, 2.-3. Dezember 2007
- 4 D. EU-Ministerkonferenz zur digitalen Integration („e-Inclusive“) vom 30. Nov.- 2. Dez. 2008 in Wien.
A. Die EU-Ministerkonferenz in Lissabon, 23.-24. März 2000
- Anvisierte Ziele:
- Den Übergang zu einer digitalen, wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern.
- Impulse für Wachstum und Vollbeschäftigung zu setzen, in Erwartung einer
durchschnittlichen Wachstumsrate von 3% für die kommenden Jahre. - Zugang zu einer kostengünstigen Kommunikationsinfrastruktur zu bieten.
- Für alle Bürger die Vermittlung von Fähigkeiten (digitale Kompetenzen) zur Teilnahme an der
Informationsgesellschaft zu schaffen. - Nutzung der Informationstechnologien zur Förderung städtischer und regionaler Entwicklungen,
sowie umweltfreundlicher Technologien. - Rechtsvorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft zu setzen.
- Aus der Anzahl der auf der Konferenz behandelten Themen seien als Schwerpunkte hier erwähnt:
- Bildung und Ausbildung für das Lernen und Arbeiten in der Wissensgesellschaft.
- Mehr und bessere Arbeitsplätze in Europa: Entwicklung einer aktiven Beschäftigungspolitik.
- Förderung der sozialen Integration.
- Um sich den Anforderungen einer Wissensgesellschaft zu stellen, müssen die Lern- und Ausbildungssysteme
die unterschiedliche Ausgangslage ihrer Teilnehmer berücksichtigen.
Möglichkeiten des Lernens müssen geboten werden für:- Junge Erwachsene,
- Arbeitslose Erwachsene,
- Beschäftigte, deren Qualifikation an die Umstrukturierung des beruflichen Lebens anzupassen ist.
- Die Förderung neuer Fertigkeiten auf dem Gebiet der Informationstechnologie, lokale Lernzentren und Transparenz der Befähigungsnachweise ist für alle Gruppierungen anzustreben. Hierzu sind
- Schulen und Ausbildungszentren als Mehrzwecklernzentren für möglichst viele Zielgruppen einzusetzen,
- Lernpartnerschaften zum gegenseitigen Nutzen zwischen Schulen, Ausbildungszentren, Unternehmen und Forschungsinstitutionen einzurichten.
- In einem europäischen Rahmen Grundfertigkeiten des lebenslangen Lernens zu bestimmen, wobei IT-Fertigkeiten, Fremdsprachen ebenso wie eine Technologische Kultur, Unternehmergeist und soziale Fähigkeiten zu erwähnen sind.
- Die Mittel zur Förderung von Ausbildungs- und Fachpersonal, von Schülern, Studenten und Lehrern sollten noch im Jahr 2000 bestimmt werden.
- Zur Umsetzung einer aktiven Beschäftigungspolitik wurden 4 Kernbereiche benannt:
- Die Einführung einer europaweiten Datenbank über offene Stellen und Lernangebote für die Arbeitsvermittlungsstellen, um die allgemeine Beschäftigungslage zu verbessern und um Qualifizierungsdefizite zu reduzieren.
- Die Aufwertung des lebenslangen Lernens als Grundbestandteil des europäischen Gesellschaftsmodells anzusehen. Eine positive Wirkung durch das lebenslange Lernen auf die Anpassungsfähigkeit an den Arbeitsmarkt ist durch eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten zu fördern und durch Wege, zwischen Ausbildung und Beschäftigung zu wechseln. Fortschrittliche Unternehmen, die diese Schritte unterstützen, sollten eine neu zu schaffende europäische Auszeichnung erhalten.
- Förderung des Ausbaus im Dienstleistungsbereich, wo besonders die personenbezogenen Dienstleistungen unter einem starken Arbeitskräftemangel leiden.
- Chancengleichheit im Arbeitsleben durch Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben (Ausbau von Kinderbetreuung) und durch Reduzierung geschlechtsspezifischen Ungleichgewichtes.
- Die vorgeschlagenen Themenbereiche haben das Ziel, eine Zunahme der Erwerbsbevölkerung in den europäischen Staaten zu veranlassen.
- Aufgrund der der Konferenz vorgelegten Statistiken soll die Beschäftigungsquote in der Europäischen Union von
durchschnittlich 61 % im Jahr 2000 auf annähernd 70% bis zum Jahr 2010 gesteigert werden,
die durchschnittliche Beschäftigungsquote der Frauen von 51% im Jahr 2000 auf über 60% im Jahr 2010. - Die Steigerung der Erwerbsbevölkerung soll im gleichen Maße die Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme stärken.
- Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, die Festlegung ihrer nationalen Ziele für die Steigerung der Beschäftigungsquote zu prüfen.
- Mittels verbesserter Informationsnetze soll der Austausch von Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union intensiviert werden.
- Ziel ist es, ein europäisches Gesellschaftssystem anzusteuern, in dem
- die Umstellung auf eine wissensbasierte Gesellschaft erfolgt,
- die Arbeit, als Teil des aktiven Wohlfahrtstaates, sich lohnt
- die Sozialschutzsysteme in Blick auf eine alternde Bevölkerung langfristig aufrecht erhalten werden können.
- Wachstum und Beschäftigung als wirtschaftliche Voraussetzung für einen größeren Wohlstand der Menschen bedeutet zugleich Möglichkeiten der Teilhabe an der Gesellschaft für diese Menschen.
- Nicht übersehen werden darf dabei die Gefahr eines sozialen Grabens zwischen dem Teil der Bevölkerung, der durch Ausbildung und Arbeit Zugang zu der Gesellschaft hat und jenem Teil der Bevölkerung, der durch Arbeitslosigkeit und Mangel an Bildung in Armut gehalten wird.
- Deshalb müssen sich alle Anstrengungen darauf konzentrieren,
den Zugang zu Wissen und Lebenschancen zu vergrößern,
die Fertigkeiten auf dem Gebiet der Informationstechnologie zu verbessern,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Auf der EU-Ministerkonferenz in Lissabon im März 2000 wurde als Maßnahme zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung eine Koordinierung von nationalen Aktionsplänen mit einer von der Europäischen Kommission vorzulegenden Initiative vorgeschlagen.
Quelle: Schlussfolgerungen des Vorsitzes Europäischer Rat (Lissabon) 23. Und 24. März 2000
B. Ministerkonferenz der Europäischen Union (EU) in Riga ( 11.-13.6.2006) "IKT für eine integrative Gesellschaft"
Die Ministerkonferenz der EU-Staaten in Riga stellte fest, dass die digitale Integration der Europäer noch nicht ausreichend ist.
Internetnutzung
Die Internetnutzung der in der EU lebenden Menschen im Jahr 2005:
- 57% der EU-Bevölkerung nutzen das Internet nicht.
Von dem Teil der Bevölkerung, der das Internet nutzt, sind:
- 10% älter als 65 Jahre,
- 68% sind 16-24 Jahre;
- 24% der EU-Bevölkerung haben ein geringes Bildungsniveau,
- 73% ein höheres Bildungsniveau;
- 32% der EU-Bevölkerung sind beschäftigungslos gegenüber
- 54% der berufstätigen EU-Bevölkerung.
Einschränkende Merkmale der Internetnutzung
Als Ziel wurde auf der EU-Konferenz in Riga vermerkt, in dem Zeitraum von 2005-2010 die Nutzung des Internet von Menschen, die einschränkenden Merkmalen unterliegen, um die Rate von 50% an die durchschnittliche Nutzung des Internet der EU-Bevölkerung anzugleichen. Neben regionaler Unzugänglichkeit, Beschäftigungslosigkeit, geringem Bildungsniveau zählen Alter und Behinderungen von Menschen zu den einschränkenden Merkmalen.
Für einen leichteren Zugang und einer besseren Nutzung des Internet wurden folgende Schritte vorgeschlagen:
Verringerung geografischer Unterschiede
Durch den Ausbau von IKT vor allem in ländlichen Gebieten sollten bis zum Jahr 2010 mindestens 90% der EU-Bevölkerung mit Breitbandanschlüssen versorgt werden.
Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer Menschen
Die Bedürfnisse älterer Menschen, Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu finden, gehörten zu den Prioritäten der politischen Zielsetzung der EU-Ministerkonferenz in Riga.
Mehr Lebensqualität für Ältere zu gewinnen wurde als Ziel angestrebt durch:
„Verbesserte aktive Teilnahme an Gesellschaft und Wirtschaftsleben, bessere Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung durch IKT-gestützten Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie zu entsprechenden Inhalten, zur vereinfachten Interaktion mit öffentlichen und privaten Stellen und zur Förderung von Unterhaltung und gesellschaftlichen Kontakten.“
Um diese Ziele zu erreichen, sind verstärkt entsprechende Bildungsangebote für ältere TeilnehmerInnen zur Erweiterung ihrer IKT-Fähigkeiten anzubieten.
Ebenso ist im Rahmen der Zugänglichkeit von IKT-gestützten Diensten besonders der Ausbau sozialer Dienste, der Gesundheitsversorgung und der Pflegeeinrichtungen zu intensivieren.
Elektronische Zugänglichkeit (eAccessibility) in Europa
In Riga vorgeschlagen wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten zur Untersuchung des Bedarfs gemeinsamer eZugänglichkeitsstandards in Europa. Die Zugänglichkeit aller öffentlichen Websites sollte bis zum Jahr 2010 erreicht werden. Die Grundsätze des barrierefreien Zugangs für Menschen mit Behinderungen sind in die Festlegung gemeinsamer Standards und Leitlinien vollständig zu integrieren. Ziel der Aufnahme der eZugänglichkeitsbestimmungen in die EU-Gesetzgebung ist die Nutzung von IKT-Produkten und –Dienstleistungen für Anwender zu erleichtern.
Digitale Fertigkeiten
Für Aktionen zur Überwindung des digitalen Analphabetismus wie der Erweiterung der digitalen Kenntnisse sind die bestehenden Bildungssysteme ebenso anzusprechen wie der privatwirtschaftliche Sektor. Förderungsmaßnahmen zur Aktualisierung von IKT-Kompetenzen sollen in erster Linie den von Arbeitslosigkeit betroffenen Gruppen ermöglichen, ihre Arbeitschancen zu vergrößern. Für ein erreichtes Niveau an digitalen Fertigkeiten durch Qualifizierungsmaßnahmen in der Wirtschaft oder im wissenschaftlichen Bereich ist ein Nachweis anzustreben, der grenzüberschreitende Anerkennung findet. Unterschiede zwischen den wegen ihrer mangelnden digitalen Kenntnisse von Ausgrenzung bedrohten Gruppen und dem Durchschnitt der EU-Bevölkerung sollten auch hier bis zum Jahr 2010 um die Hälfte verringert werden.
eIntegration
Um die bestehende digitale Kluft in den EU-Ländern zu überwinden und die Chancengleichheit des Zugangs zum Internet allen Menschen zu geben, müssen die Regierungen der Länder, die Industrie, private Interessengruppen dafür Sorge tragen, eine elektronische Integration für alle zu erreichen. eIntegration heißt auch, durch den Einsatz von IKT zur sozialen Integration der EU-Bevölkerung beizutragen, Pluralismus und kulturelle Vielfalt in Europa auf digitalem Wege zu fördern. Ziel der EU-Ministerkonferenz in Riga: Für das Jahr 2008 eine europäische Initiative zur eIntegration vorzulegen.
Statistische Angaben und Zitat siehe: http://ec.europa.eu/idabc/servlets/Doc?id=25400
C. EU-Ministerkonferenz in Lissabon, 2.-3. Dezember 2007
EU-Minister und Repräsentanten verschiedener Regierungen, desgleichen die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, trafen sich in Lissabon, um über Maßnahmen zur Förderung der digitalen Integration in den europäischen Mitgliedstaaten zu diskutieren. Erneut wurde sich an die Verlautbarungen der vorhergehenden Konferenz in Riga über "IKT für eine integrative Gesellschaft" erinnert.
Auf der Konferenz in Lissabon im Jahr 2007 wurde festgestellt, dass
- Die Förderung der digitalen Integration ein europäisches Ziel sei, da die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ein wichtiges Instrument der wirtschaftlichen Entwicklung aller Länder bedeuten; - Trotz aller bisherigen Anstrengungen und unternommener Initiativen zur Verbesserung der digitalen Integration noch immer eine digitale Kluft vorhanden ist. Nachgewiesen ist ein deutlicher Zusammenhang zwischen regelmäßiger Anwendung des Internet und digitaler Kompetenz mit dem erreichten Bildungsniveau. Auch gibt es noch viele Hindernisse (Barrieren) bei der Benutzung der IKT für Menschen mit Behinderungen und für ältere Menschen; - Weitere Unterstützung von allen Beteiligten der europäischen Mitgliedstaaten notwendig ist, um die digitale Integration zu verbessern. Die Anstrengungen müssen sich besonders auf die wirksame Teilnahme derjenigen Personen richten, die noch nicht in der Informationsgesellschaft angekommen sind, die dadurch der Gefahr sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind.
Die Europäische Kommission und die Minister der EU-Staaten werden auf der Konferenz von Lissabon im Jahr 2007 dazu aufgefordert,
- Die digitale Integration in den Bereich sozialer Maßnahmen einzubeziehen und als bedeutende Gelegenheit zu sozialer Integration zu fördern; - Den barrierefreien Zugang zu IKT zu fördern und zu erleichtern; - Notwendige Mittel zur Überwindung von Lücken auf dem Gebiet digitaler Kompetenz zu stellen; - Menschen zu einer wirkungsvollen Teilnahme an der Informationsgesellschaft zu ermutigen, dabei besonders jene anzusprechen, die durch die Entwicklung der neuen Technologien ausgegrenzt werden können. Hierzu gehören ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, ebenso die von einem Risiko der Ausgrenzung - betroffene Jugendliche und Migranten. - Digitale Integration in allen nationalen Maßnahmen und politischen Handlungen für eine soziale Integration zu einem maßgeblichen Gesichtspunkt der Koordination zwischen Regierung, Industrie und Zivilgesellschaft zu machen, besonders in bezug auf die Gestaltung der elektronischen Dienste von Behörden, Gesundheit, Bildung und Erziehung und dem „Wohltuendem Altern“ in der Informationsgesellschaft; - Investitionen und Partnerschaften anzuregen, um Europa führend in der Forschung von Projekten zu digitaler Integration werden zu lassen. Im besonderen ist die schnelle Zustimmung über das neue Forschungsprojekt der EU zu „Umgebungsunterstütztes Leben“ (AAL = Ambient Assisted Living) - Zu gewinnen, welches die Verbesserung der Lebensqualität von älteren Menschen durch die Benutzung der neuen IKT anstrebt; - Teilzunehmen an der Kampagne „e-Inclusion, be part of it“ („Digitale Integration – Mach mit“) und an der angegliederten Ministerkonferenz Ende 2008 in Wien, die über die Fortschritte und die einzelnen nationalen Anstrengungen berichten und zu weiteren Aktionen anregen wird.
Siehe Entwurf einer Zusammenfassung unter http://ec.europa.eu/information_society/activities/einclusion/docs/bepartofit/presconc.pdf
D. EU-Ministerkonferenz zur digitalen Integration („e-Inclusive“) vom 30. Nov.- 2. Dez. 2008 in Wien.
In einem Informationspapier der Europäischen Gemeinschaften wurde die Konferenz als das größte europäische Ereignis zu dem Thema „Digitale Integration“ angekündigt. Mehr als 1000 Teilnehmer diskutierten über bereits vorhandene Lösungen und zukünftige Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).
Neben der Konferenz wurden von Organisationen und Institutionen aus den Mitgliedstaaten bereits verwirklichte Projekte zu „e-Inclusion“ in einer Ausstellung vorgestellt, wovon die besten Projekte am Ende der Tagung mit Preisen ausgezeichnet wurden.
Die Konferenz war auch Höhepunkt und Abschluss einer von der EU-Kommission in’s Leben gerufenen Initiative unter dem Titel „e-Inclusion: Be part of it“
.
Ältere Menschen und das Internet
"Gutes Altern in der Informationsgesellschaft"
war der Titel eines der Hauptthemen der Konferenz und befasste sich mit den Möglichkeiten älterer Menschen an der digitalen Entwicklung teilzuhaben.
Nach wie vor riskieren 30-40% der EU-Bevölkerung von der Informationsgesellschaft ausgeschlossen zu bleiben, da sie gar nicht oder nur unvollständig an der digitalen Integration teilhaben.
Nach wie vor sind es besonders die älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie Personen mit niedrigem Einkommen und geringem Bildungsniveau, die vom Ausschluss bedroht sind.
Die EU-Ministerkonferenz in Wien forderte deshalb verstärkt, dass
- die Möglichkeiten, die die IKT bieten, mehr in den Dienst älterer Menschen gestellt werden müssen, um deren Leben und deren soziale Teilhabe am Leben zu verbessern;
- weitere Programmschritte für ein wachsendes Vertrauen in die Nutzung digitaler Technologien, über die Vermittlung digitaler Grundkenntnisse hinaus, dafür Sorge tragen müssen, vor einer neuen Art der digitalen Spaltung geschützt zu werden. Online zu sein ist nicht genug, um den Nutzen von Internetangeboten im öffentlichen und privaten Bereich voll ausschöpfen zu können. So sollte z.B. der digitale Zugriff zu Angeboten von sozialen Diensten, hierbei ist besonders der Gesundheits- und Pflegedienst zu nennen, für ältere Menschen problemlos zu bewältigen sein;
- es als wünschenswert angesehen wird, in Maßnahmen zur Unterstützung benachteiligter Gruppen im Erwerb digitaler Fähigkeiten Personen einzuschalten, die vermittelnd zwischen den entsprechenden Lernangeboten und den betroffenen Zielgruppen, wozu auch ältere Menschen gehören, auftreten. Als wichtiger Bestandteil der gemeinsamen Arbeit wurden dabei Gemeinschaftszentren als Treffpunkte angesehen. Arbeit und Ausbildung der sozialen Vermittler sind von öffentlichen Stellen entsprechend zu fördern. In die Ausbildungsprogramme der Bildungssysteme sind die Kenntnisse der Informations- und Kommunikationstechnologien sowohl für Lernende wie für Lehrende mit einzubeziehen.
Digitaler Zugang zur Informationsgesellschaft
Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten rufen zu weiteren Maßnahmen auf, um
- allen Bürgern Europas, unabhängig vom sozio-ökonomischen Hintergrund, unabhängig vom Wohnort, Zugang zu der Informationsgesellschaft zu bieten. Die Informationsgesellschaft als Synonym für digitale Integration ist nicht denkbar, ohne eine flächendeckende Breitbandvernetzung für die Bevölkerung auch in abgelegenen und ländlichen Gebieten bereitzustellen. Die Breitbandversorgung ist dabei, ein ebenso grundlegender und unentbehrlicher Handelsartikel wie Wasser und Elektrizität zu werden;
- die bisher erarbeiteten europäischen und internationalen Normen und Richtlinien für einen barrierefreien Zugang (e-accessibility) zu technologiegestützten Produkten und Diensten fortzusetzen;
- im Besonderen eine leichtere und barrierefreie Zugänglichkeit zu Webseiten der öffentlichen Verwaltungen zu finden;
- allgemein den barrierefreien Zugang und die Benutzerfreundlichkeit von Technologien zu verbessern, die sowohl Websites, Personal Computer, Festnetz- und Mobiltelefone und das Fernsehen als kommerzielle Produkte und Dienste zur Verfügung stellen.
Die Schlussfolgerungen zu der EU-Ministerkonferenz in Wien
- herausgegeben von der EU-Ratspräsidentschaft - besagen, dass
- die Zielsetzungen von Riga im Jahr 2006 bis zu ihrem angestrebten Zeitpunkt im Jahr 2010 bestehen bleiben;
- die Politik sich in der Verantwortung sehen muss, die digitale Integration von benachteiligten Gruppen zu verbessern;
- die gemeinsamen Anstrengungen der EU-Staaten auf dem Gebiet der digitalen Integration dazu beitragen können, neue Arbeitsplätze zu schaffen, z.B. auf dem Gebiet der Vorsage für ältere Menschen, Beschäftigungslose in Arbeit zu bringen, wie generell die Qualität bestehender Arbeitsplätze zu verbessern.
Die Zusammenfasssung des Tagungsberichtes durch die EU-Ratspräsidentschaft schließt mit dem Satz:
„Finally, better inclusion will contribute to strengthening the main asset of Europe: its human capital.”
Quelle: http://ec.europa.eu/information_society/events/e-inclusion/2008/doc/conclusions.pdf