Diskussion:Beispiele für Rechtssprechungen im Bereich Datenschutz und Internet
Aus Enigma
Version vom 12. Mai 2010, 19:46 Uhr von Abeluko (Diskussion | Beiträge)
Der BGH hat entschieden, dass man für die Veröffentlichung von Vorschaubildern nicht gegen das Urheberrecht verstösst, wenn der Urheber diese Bilder bereits selbst auf seiner eigenen Hompage veröffentlicht hat. Siehe Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08
--Abeluko 18:46, 12. Mai 2010 (UTC)