Diskussion:Beispiele für Rechtssprechungen im Bereich Datenschutz und Internet

Aus Enigma
Version vom 21. Mai 2010, 20:46 Uhr von Janik (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von Janik (Diskussion) rückgängig gemacht und letzte Version von 84.59.58.162 wiederhergestellt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der BGH hat entschieden, dass man für die Veröffentlichung von Vorschaubildern nicht gegen das Urheberrecht verstösst, wenn der Urheber diese Bilder bereits selbst auf seiner eigenen Hompage veröffentlicht hat. Siehe Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08

--Abeluko 18:46, 12. Mai 2010 (UTC)