Beispiele für Rechtsprechungen im Bereich Datenschutz und Internet
Aus Enigma
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Der BGH hat entschieden, dass man für die Veröffentlichung von Vorschaubildern nicht gegen das Urheberrecht verstösst, wenn der Urheber diese Bilder bereits selbst auf seiner eigenen Hompage veröffentlicht hat. Siehe Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08