Diskussion:Beispiele für Rechtsprechungen im Bereich Datenschutz und Internet: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Enigma
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der BGH hat entschieden, dass man für die Veröffentlichung von Vorschaubildern nicht gegen das Urheberrecht verstösst, wenn der Urheber diese Bilder bereits se…“)
 
(Die Seite wurde geleert.)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Der BGH hat entschieden, dass man für die Veröffentlichung von Vorschaubildern nicht gegen das Urheberrecht verstösst, wenn der Urheber diese Bilder bereits selbst auf seiner eigenen Hompage veröffentlicht hat. [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0093/10 Siehe Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08]
+
 

Aktuelle Version vom 22. Mai 2010, 11:31 Uhr