Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 22. Mai 2010, 11:21 Uhr
Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss
Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08
Siehe auch:
WLAN-Betreiber müssen ihr Netz schützen Wer ein Funknetz betreibt, muss es gegen Missbrauch absichern. Nach einem Urteil des BGH haften Anschlussinhaber aber nur beschränkt.